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Wichtiger Hinweis zu Lohnsteuerangelegenheiten

Seit dem 01.01.2011 haben sich die Zuständigkeiten für Lohnsteuerangelegenheit geändert, so dass sich Betroffene grundsätzlich direkt an das zuständige Finanzamt wenden müssen.

Bitte daher nachstehenden Hinweis lesen.