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Datenschutzerklärung Wohngeld

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DS-GVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie nachstehend gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.

Ziel des vorliegenden Online Dienstes ist es, die Ihre Antragsdaten direkt zur zuständigen Wohngeldbehörde zu übermitteln. Die Daten werden also erhoben, auf eigenen Wunsch zwischengespeichert, übermittelt und nach einer erfolgreichen Übermittlung sofort wieder gelöscht (Online Dienst Wohngeld).

Die daran anschließende Prüfung Bearbeitung, Speicherung, Berechnung und Bescheidung von Wohngeldanträgen sowie die Aufbewahrung der Daten gemäß Ziffer 6 läuft davon getrennt in der Wohngeldbehörde unter Zuhilfenahme des jeweiligen Verwaltungs- und Fachverfahrens Wohngeld ab. Damit verbunden ist auch die Weitergabe der Daten an nachgelagerte Verwaltungsinstitutionen gemäß Ziffer 5.

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für den Online Dienst Wohngeld ist das Zentrale IT-Management des Landes Schleswig-Holstein:

Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein

Referat StK 30 - Grundsatzangelegenheiten Digitalisierung und E-Government

Niemannsweg 220

24106 Kiel

poststelle[at]stk.landsh.de

 

Verantwortlich für das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld ist die für Sie zuständige Wohngeldbehörde:

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17,
D- 24239 Achterwehr
Tel.: + 49 (0) 43 40 / 409-000
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
DE-Mail: info[at]amt-achterwehr.sh-kommunen.de-mail.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Für Rückfragen zum Datenschutz steht Ihnen zur Verfügung:

Datenschutzbeauftragter:

Herr Marco Carstensen
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Telefon: +49 4340 409 201
E-Mail: datenschutz[at]amt-achterwehr.de

 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Die im Online Dienst Wohngeld relevante Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Bürger bei der Antragstellung digital zu unterstützen und damit einen barriere- und medienbruch-freien Zugang zu der Verwaltungsleistung Wohngeld zu ermöglichen (Onlinezugangsgesetz). Die Weiterleitung an das Verwaltungs- und Fachfverfahren Wohngeld erfolgt, um den Vollzug des Wohngeldgesetzes (im folgenden WoGG) zu ermöglichen – das heißt die Überprüfung, Bearbeitung, Berechnung und Bescheidung von Wohngeldanträgen.

 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten auf der Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG), von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e sowie Artikel 4 Abs.  2 DS-GVO in Verbindung mit §§ 67a ff. Sozialgesetzbuch X, § 23 WoGG verarbeitet.

4c) Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet

  • Personenbezogene Daten im Sinne der natürlichen Person des Antragstellers (allgemeine Personendaten)
  • Personenbezogene Daten aus dem Tätigkeits-/Verdienst-/Vermögens- und Wohn-Umfeld des Antragstellers
  • Personenbezogene Daten für die Durchführung der finanziellen Transfer-Leistung Wohngeld
  • IP-Adresse bei der Nutzung des Dienstes

 

4d) Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Online Dienst Wohngeld werden die personenbezogenen Daten über das Antragsformular erhoben:

  • Details zur Antragstellenden Person
  • Erhalt von Transferleistungen
  • Angaben zur Höhe der Einnahmen
  • Abgaben
  • Werbungskosten
  • Veränderung von Einnahmen
  • Angaben zu Kinderbetreuungskosten
  • Angaben zur Schwerbehinderung
  • Angaben zu Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
  • Angaben zur Unterhaltszahlung
  • Angaben zu Unterhaltsansprüchen
  • Angaben zu ehemaligen Einnahmen
  • Angaben zum Vermögen
  • Adresse der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird
  • Angaben aktuelle Wohnung der antragstellenden Person
  • Angaben über Wohngeld für eine andere Wohnung
  • Angaben zur Förderung der Wohnung mit öffentlichen Mitteln
  • Aktuelle Haushaltsmitglieder
  • Veränderungen zum Tod eines Haushaltsmitglieds
  • Angaben zur zukünftigen Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Angaben zu Umzug oder Auszug
  • Mietverhältnis
  • Verwandtschaftsverhältnis zum Vermieter
  • Angaben zur Größe der Wohnung
  • Details zur Miete
  • Zusätzliche Angaben zur sonstigen Nutzung des Wohnraums
  • Fragen zur Zahlung des Wohngeldes
  • Wichtige Hinweise

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, den Antrag auszudrucken und postalisch an die Wohngeldbehörde zu schicken oder elektronisch an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld zu übermitteln.

Um eine ordnungsgemäße Verarbeitung zu gewährleisten erfolgt eine Protokollierung. Dabei ist zwischen einer technischen und einer fachlichen Protokollierung zu unterscheiden. Während die technische Protokollierung keine personenbezogenen Daten enthält, wird bei der fachlichen Protokollierung (Aufzeichnen der fachlichen Verarbeitungsschritte) die IP-Adresse verarbeitet. Die fachliche Protokollierung dient u.a. dazu, im Störungsfall Analyseaktivitäten durchzuführen. Eine fachliche Protokollierung kann immer nur zeitlich begrenzt ausgeführt werden sowie mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Datenschutzbeauftragten.

Sind die Daten erfolgreich an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld übermittelt, erfolgt auf der Basis der erhobenen und ermittelten Daten die Prüfung, Bearbeitung, Berechnung und Bescheidung des Wohngeldantrages.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

5a) Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Online Dienst Wohngeld weitergegeben an:

  • Zuständige Wohngeldbehörde, um den Wohngeldantrag zu bearbeiten, zu prüfen und einen Bescheid zu erstellen.
  • Die Datenverarbeitung im Rahmen des Online Dienstes Wohngeld erfolgt auf der IT-Infrastruktur der Dataport AöR, die im Auftrag des Verantwortlichen (das Zentrale IT-Management des Landes Schleswig-Holstein) den Online-Dienst betreibt.

 

5b) Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Verwaltungs- und Fachverfahrens Wohngeld durch die zuständige Wohngeldbehörde weitergegeben an:

  • Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts - (§§ 34 bis 36 WoGG)
  • Statistisches Bundesamt (§ 34 Absatz 3, 36 Absatz 2 Satz 2 WoGG)
  • Datenstelle der Träger der Rentenversicherungen (§ 33 WoGG, § 20 WoGV)
  • Meldebehörden (§ 33 Abs. 3 WoGG, § 20 WoGV)
  • Bundeszentralamt für Steuern (§ 33 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 WoGG, § 20 WoGV)
  • Bundesagentur für Arbeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 WoGG)
  • Deutsche Post AG und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 33 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 WoGG)

 

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Um es dem Bürger im Falle einer technischen oder zeitlichen Unterbrechung zu ersparen, seine Daten erneut in die Antragsmaske einzugeben, besteht im Online Dienst Wohngeld die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Zwischenspeicherung der Antragsdaten, die der Antragsteller jederzeit aktivieren/inaktivieren kann. Nach der Übermittlung an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld bzw. nach einem erfolgreichen Ausdruck des Antrages werden die Daten im Online Dienst Wohngeld sofort gelöscht.

Im Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld werden die personenbezogenen Daten gelöscht, wenn sie für den Vollzug des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 Wohngeldverordnung) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X).

 

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die zuständige Wohngeldbehörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter
https://www.datenschutzzentrum.de/ entnehmen.