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Bürgerinformationssystem

Auszug - Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern  

Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Achterwehr Beschlussart: verwiesen
Datum: Do, 10.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind bei der Bürgermeisterin unter bgm.achterwehr@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/001/0051 Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Seitens des Amtes wird empfohlen die Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern in der anliegenden Fassung zu beschließen.

 

Die Gemeinde beschließt die Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern

-            in der anliegenden Fassung.

-            mit folgenden Änderungen:

………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………

Lt. Gv Neuhoff kann die Satzung z.Zt. noch nicht geändert werden,

da die Gemeinde sich über die Änderungswünsche noch nicht im Klaren ist.

Der Bau- und Umweltausschuss hat einen entsprechenden Beschluss vertagt.

 

GV Seimetz führt an, dass

1. die Satzung umfänglich geändert werden muss

2. systematisch an der Änderung gearbeitet werden muss.

Das Thema wurde bereits dreimal besprochen, bisher sei man aber damit noch nicht weiter gekommen.

 

Es wird durch GV Kremer angeregt, eine bereits geänderte Satzung einer anderen Gemeinde als Vorlage für den Bauausschuss zu verwenden. Die Aufstellung von gewerblichen Schildern sollte ebenfalls in der Satzung geregelt werden.

 

 GV Simon führt an, dass Folgendes in die Satzung aufgenommen werden sollte:

1. Es sollen Holzschilder verwendet werden.

2. Die Form gewerblicher Schilder soll vorgeschrieben werden

3. Die Hausnummern müssen gut sichtbar angebracht werden.

Die Gestaltung (Farbe und Form) der Hausnummern soll den Bürgern freigestellt sein.

 

Bezüglich der Änderungen ist man sich in den Grundzügen einig.

Es wird in der heutigen Sitzung kein Beschluss gefasst.

Die Vorlage wird wieder zur weiteren Beratung an den Bauausschuss gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

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