Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Auszug - Kanalfilmung in den Straßen Johann-Holst-Weg, Am Dom, Rothenberg  

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 20 Personen begrenzt, die Plätze sind bei der Bürgermeisterin unter bgm.melsdorf@amt-achterwehr.de zu reservieren.
 
Wortprotokoll

Bürgermeisterin A. Szodruch erläutert den Sachverhalt:

 

Mit diesem Thema hat sich die GV in der Sitzung am 05.03. und 10.06.2020 beschäftigt. In der Sitzung am 10.06.2020 wurde der Beschluss zurückgestellt.

Da jetzt aber festgestellt wurde, dass im Quarnbeker Weg keine Schäden an den gefilmten Kanälen aufgetreten sind, hat der Ausschuss entschieden, dass der Beschluss vom 05.03.2020 doch umgesetzt werden soll.

Im Zuge der damals durchgeführten Gewährleistungsfilmung in den SW/RW-Kanälen wurden Mängel festgestellt, die aber nicht der Gewährleistung zuzuschreiben waren. Betroffen sind hiervon die Straßen Am Dom und Rothenberg. Die RW-Schäden sind seit längerm bekannt, hier empfiehlt sich eine erneute Filmung.

Das Ing.büro Hauck hatte seinerzeit für die Sanierung eine vorläufige Kostenschätzung auf rund 60.000,-- € zuzüglich Honorarkosten beziffert.

Weiterhin sollen in diesem Zusammenhang die RW- und SW-Kanäle sowie die Hausanschlüsse bis zum Übergabepunkt im Johann-Holst-Weg gefilmt und überprüft werden, da beabsichtigt ist, im Zuge der Straßensanierung den Johann-Holst-Weg sowie auch den teilweise wassergebundenen Fußweg zu sanieren.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt das Ing.büro Hauck mit den Leistungsphasen 1 – 9 für die Kanalsanierung in den oben genannten Bereichen und ermächtigt die Bürgermeisterin, die Aufträge für die  erneute Kanalfilmung und die Tiefbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter nach erfolgter Ausschreibung oder Preisumfrage zu vergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen       einstimmigNein StimmenEnthaltungen