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Auszug - B-31 und 10. Änderung F-Plan Solarpark Neu Nordsee (Aufstellungsbeschluss)
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Wortprotokoll |
Die gesetzliche Grundlage für den Korridor von Solarpanels entlang von Autobahn- und Schienentrassen hat sich kürzlich von 100 auf 200/220m erhöht. Dadurch kann der Solarpark deutlich vergrößert werden (ca. doppelte Größe) und kann nun ca. 20MW erzeugen. Der Abstand zum Wald beträgt 30m.
Der PBUA empfiehlt der GV:
1. Für das Flurstück 12/19, Flur 2, Gemarkung Neu Nordsee, die 10. Änderung des FNP und parallel den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 aufzustellen.
2. Planungsziel ist es für die Errichtung eines Solarparks die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
3. Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe soll das Planungsbüro GR zwo beauftragt werden.
4. Mit der Ausarbeitung des Umweltberichts soll das BfL beauftragt werden.
5. Alle mit der Planung verbunden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
6. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.