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Auszug - Arbeits- und Gesundheitsschutz im Feuerwehrgerätehaus hier: Beauftragung der HFUK
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Schodt erläutert kurz die Sachlage.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Hanseatische Unfallkasse Nord als gesetzlichen Unfallversicherer der Feuerwehren zu beauftragen, eine Bestandsaufnahme im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitswesens im Feuerwehrgerätehaus durchzuführen, zu dokumentieren und ggf. entsprechende Handlungsanweisungen/- empfehlungen auszusprechen. Im Anschluss wird das Ergebnis durch die Gemeinde ausgewertet und ggf. weiter beraten.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 10
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
Hinweis der Verwaltung:
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes kam es aufgrund eines Hinweises des Protokollführers zu Unstimmigkeiten, ob GV Schodt in seiner Funktion als Wehrführer zu diesem Tagesordnungspunkt befangen sei. Eine nachträgliche Prüfung hat dazu ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Aus der Kommentierung zur Gemeindeordnung lässt sich folgender Passus entnehmen: „Die häufig gestellte Frage, ob auch Mitglieder der Wehrvorstände der freiwilligen Feuerwehren den Ausschließungsgründen unterliegen, wenn die gemeindlichen Organe Entscheidungen treffen, an denen die Feuerwehr ein besonderes wirtschaftliches Interesse hat …, ist zu verneinen. Die örtlichen Feuerwehren sind gemäß § 5 Abs.2 BrSchG gemeindliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind damit Teil der Gemeinde, sodass Sonderinteressen von Dritten nicht bestehen.“ (Dehn in Dehn/ Wolf Gemeindeordnung SH, 16. Auflage Wiesbaden, zu § 22 dort Nr.4 S.237).
Als Protokollführer entschuldige ich mich bei GV Schodt und den anderen Mitgliedern des Gremiums für die entstandene Situation.