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Bürgerinformationssystem

Auszug - B-Plan 31 "Solarpark Felde" & 10. Änderung Flächennutzungsplan; Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Felde
Ort: Dorfstraße 93b, 24242 Felde
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln und das Tragen einer Maske. Es sind die bereitliegenden Kontaktformulare auszufüllen. Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind bei der Bürgermeisterin unter bgm.felde@amt-achterwehr.de zu reservieren. Wir behalten uns vor, die Bedingungen der aktuellen Verordnung kurzfristig anzupassen.
2020/050/0271 B-Plan 31 "Solarpark Felde" & 10. Änderung Flächennutzungsplan; Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende führt in das Thema ein.

Auf Nachfrage von GV Sebelin, wann und durch bzw. mit welcher Hilfe die Gemeinde Forderungen formulieren kann, teilt die Vorsitzende mit, dass dies im weiteren Verfahren möglich sein wird.

 


Beschluss:

Die GV Felde beschließt:

1.

Für das Gebiet südlich der Autobahn A 210, Gemarkung Neu-Nordsee, Flur 2 Flurstück 12/19 und Flur 3, Flurstück 11/4 (teilw.) wird  der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31. „Solarpark Felde“ aufgestellt sowie die dazugehörige 10. Änderung des Flächennutzungsplans.

Planungsziel ist die Errichtung eines Solarparks.

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

2.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

 

 

 

 

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich..

 

4. 

Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, mit den naturschutzfachlichen Arbeiten das Büro für Landschaftsentwicklung, Kiel, beauftragt werden.             

 

5.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 15

davon anwesend: 10

 

Ja-Stimmen: 10  Nein-Stimmen: 0  Stimmenenthaltungen: 0

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  10
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0