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Auszug - B-Plan 31 "Solarpark Felde" & 10. Änderung Flächennutzungsplan; Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende führt in das Thema ein.
Auf Nachfrage von GV Sebelin, wann und durch bzw. mit welcher Hilfe die Gemeinde Forderungen formulieren kann, teilt die Vorsitzende mit, dass dies im weiteren Verfahren möglich sein wird.
Beschluss:
Die GV Felde beschließt:
1.
Für das Gebiet südlich der Autobahn A 210, Gemarkung Neu-Nordsee, Flur 2 Flurstück 12/19 und Flur 3, Flurstück 11/4 (teilw.) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31. „Solarpark Felde“ aufgestellt sowie die dazugehörige 10. Änderung des Flächennutzungsplans.
Planungsziel ist die Errichtung eines Solarparks.
Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
2.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Öffentliche Anhörung
3.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich..
4.
Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, mit den naturschutzfachlichen Arbeiten das Büro für Landschaftsentwicklung, Kiel, beauftragt werden.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 15
davon anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 10
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0