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Auszug - Verkehrssituation "Toweddern"
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Wortprotokoll |
Dazu Herr Boller vom Amt: Bei einer routinemäßigen Überprüfung von Verkehrszeichen viel auf, dass im Bereich der Straße „Toweddern“ keine Verkehrszeichen aufgestellt waren bzw. fehlten. Am Einmündungsbereich zur L 194 fehlt hier das VZ 205 (Vorfahrt gewähren). Es handelt sich bei der L 194 um eine klassifizierte Straße, welche vorfahrtsberechtigt ist. Zur Erschließung der Bauflächen im Bereich "Toweddern" wurde damals im mittleren Hangbereich von der Zufahrtsstraße zu den Sportplätzen eine neue Straße gebaut. Diese Straße (Toweddern) entspricht aufgrund ihres niveaugleichen Ausbauquerschnitts und den Verengungen durch die einseitige Anordnung von öffentlichen Parkplätzen sowie von Verschwenkungen der Fahrbahn den heutigen Erfordernissen einer verkehrsberuhigten Wohnstraße. Auf Grund dieser Gegebenheiten ist es ggf. möglich, hier einen verkehrsberuhigten Bereich (siehe Anlage 2) bei der Verkehrsaufsicht des Kreises RD-ECK zu beantragen. Sollte dies seitens der Verkehrsaufsicht anders gesehen werden und der Antrag abgelehnt werden, so könnte – nach Ansicht des Unterzeichners – hier immer noch die Errichtung einer 30-Zone beantragt werden. Diese Voraussetzungen sollten vorliegen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Quarnbek beschließt, im Bereich der Straße „Toweddern“ an den in der Anlage gekennzeichneten Stellen die aus Anlage 1 ersichtlichen Verkehrszeichen aufzustellen. Ferner möge das Amt Achterwehr bei der Verkehrsaufsicht des Kreises RD-ECK einen entsprechenden Antrag zur Aufstellung der aus der Anlage 1 ersichtlichen VZ stellen. Sollte der Antrag ge. Anlage 1 seitens der Verkehrsaufsicht abgelehnt werden, wird das Amt beauftragt, einen entsprechenden Antrag zur Aufstellung der aus der Anlage 2 ersichtlichen VZ zu stellen.
Beschluss:
Der Wege- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Vorschlag des Amtes zu übernehmen
Abstimmungsergebnis: einstimmig