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Auszug - Neubau Skateranlage
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Baugenehmigung für die geplante Skateranlage liegt vor. Nun muss nur noch die Untere Naturschutzbehörde ihr Einverständnis geben.
Beschluss:
Seitens des Amtes wird empfohlen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB für das genannte Vorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 5
Nein Stimmen /
Enthaltungen /