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Bürgerinformationssystem

Auszug - Grundstücksangelegenheiten Lärchenweg  

Sitzung der Gemeindevertretung Krummwisch
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung Krummwisch Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52   (öffentlich ab 19:42) Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Krummwisch
Ort: Dorfstraße 22, 24796 Krummwisch
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind bei dem Bürgermeister unter bgm.krummwisch@amt-achterwehr.de zu reservieren. Wir behalten uns vor, die Bedingungen der aktuellen Verordnung kurzfristig anzupassen.
2020/093/0064 Grundstücksangelegenheiten Lärchenweg
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Schiefelbein erläutert, dass die im Beschluss beschriebene Schenkung des Bundes regelmäßig (ca. alle 5 Jahre) angeboten wird. Bisher wurden die von der Gemeinde Krummwisch gestellten Bedingungen jedoch nie akzeptiert. Ohne diese Bedingungen würde diese Schenkung jedoch hohe Folgekosten verursachen, weshalb in der Vergangenheit wiederum auch immer die „Schenkungen“ abgelehnt wurden. Auch im vorliegenden Fall würde man der Schenkung zustimmen, wenn die gestellten Bedingungen zugesagt werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Krummwisch ist bereit, dass Flurstück 17/9, Gemarkung Groß Nordsee, Flur 5  (Lärchenweg) in einer Größe von 1.861 m² unter der Bedingung in das gemeindlichen Eigentum und in die Unterhaltung zu übernehmen, dass auf Kosten des Bundesforstbetriebs oder einer anderen verantwortlichen Bundeseinrichtung die Verschleißschicht der Straße in diesem Bereich erneuert und das von der Straßenoberfläche abfließende Niederschlagswasser durch geeignete Maßnahmen (Z.B. Muldenrinne) gefasst und geordnet abgeleitet wird. Über die genauen Maßnahmen muss vor Baubeginn mit der Gemeinde Einvernehmen hergestellt werden. Die Kosten der Vertragsdurchführung sind ebenfalls vom Bund zu tragen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ja Stimmen  5
Nein Stimmen  0
Enthaltungen   0