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Auszug - Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende verpflichtet GV Bremmer nach §33 (5) GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten. Insbesondere verweist er auf die Verschwiegenheitspflicht. Auf den Handschlag wird aufgrund der Pandemielage verzichtet.