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Bürgerinformationssystem

Auszug - Straßenreinigungssatzung  

Sitzung des Wegeausschusses der Gemeinde Ottendorf
TOP: Ö 5
Gremium: Wegeausschuss der Gemeinde Ottendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Ottendorf
Ort: Dorfstraße 45c, 24107 Ottendorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Ausschussvorsitz unter Daniel.Rietz@lidl.de zu reservieren.
 
Wortprotokoll

In einer kurzen Fassung werden die Ausarbeitung und Entwicklung des Entwurfes der Satzung durch Dr. Inke Jensen-Wicklein geschildert.

Der KSA (kommunaler Schadenausgleich) nahm Stellung zu dem Thema Haftung unter Becksichtigung der Entscheidung des Karlsruher OLG, allerdings ohne klare Aussage.

Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, der Gemeindevertretung auch weiterhin zu empfehlen, die Straßenreinigungspflicht in Straßen ohne Gehweg einseitig auf die Anlieger zu übertragen.

 

Beschluss:

3 Ja Stimmen

1 Nein Stimme

0 Enthaltungen

 

Der Vorsitzende stellt nach weiterer Diskussion den Antrag, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die einseitige Straßenreinigungspflicht alternierend auf die Anlieger zu übertragen.

 

Abstimmungsergebnis:  

0 Ja Stimmen

4 Nein Stimmen

0 Enthaltungen