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Auszug - Neubau Amtsgebäude - Sachstand und (Vor-)Beratung über konzeptionelle Eckwerte  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende erteilt hierzu Herrn Amtsdirektor Brand das Wort.

 

Dieser verweist zunächst auf die Beschlussfassung des Amtsausschusses in seiner Sitzung vom 09.10.2018 und erläutert nachfolgend, dass zwischenzeitlich seitens der GMSH das Vergabeverfahren hinsichtlich der Planungsleistungen für die neue Amtsverwaltung eingeleitet und die entsprechende Ausschreibung veröffentlicht wurde.

Daneben wurden sowohl die Gemeinde Felde als auch die Polizei schriftlich kontaktiert, um die jeweiligen Wünsche und Erfordernisse für eine Unterbringung in dem neuen Gebäude abzufragen. Für Ende November ist ein Gesprächstermin mit Vertretern der Polizei sowie der GMSH, die in diesem Fall für die Gebäudeanmietung zuständig wäre, geplant, in dem die Voraussetzung für einen Umzug der Polizeistation nach Felde erörtert werden sollen – grundsätzlich wird der entsprechende Wunsch des Amtes jedoch positiv gesehen.

 

Unter Hinweis auf einen groben „Fahrplan“ für das weitere Vorgehen, der diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, weist Herr Brand ergänzend darauf hin, dass nunmehr bis Ende Januar seitens der Amtsgremien die erforderlichen Vorgaben an den Planer gesammelt werden müssten, damit dieser dann nach seiner Beauftragung zeitnah mit der Entwurfsplanung beginnen könne. Verwaltungsintern hat es hierzu bereits erste Gespräche gegeben, die jedoch noch intensiviert werden sollen. Parallel dazu sollten aber auch die Mitglieder der Finanz- und Bauausschusses möglichst zeitnah ihre Wünsche, Vorstellungen und Anforderungen herantragen, damit diese gesammelt und dann in der folgenden Sitzung einer ersten Bewertung unterzogen werden können.

 

Des Weiteren erläutert Herr Brand unter Hinweis auf den Fahrplan, dass für einen planmäßigen Ablauf des weiteren Verfahrens auch die Gemeinde Felde einige Aufgaben zu erfüllen hat, worüber in einem ersten informellen Termin schon mal gesprochen wurde. Auch in dieser Hinsicht gilt es, die gegenseitigen Vorstellungen zeitnah zu kommunizieren.

Herr Sebelin erklärt hierzu, dass seitens der Gemeinde Felde davon ausgegangen wird, dass die Kosten des B-Planverfahrens sowie zur Änderung des F-Planes, soweit sie nur aus den Planungen für die neue Amtsverwaltung resultieren, ebenfalls vom Amt getragen werden. Herr Brand ergänzt hierzu, dass üblicher Weise die Planungskosten in den Kaufpreis der Grundstücke einbezogen und damit über die Bauherren bezahlt werden. Da hier das Amt bereits Eigentümer des Grundstückes ist, ist es durchaus sachgerecht, wenn dann die F- und B-Planungskosten für dieses Grundstück auch vom Amt zu zahlen bzw. zu erstatten sind.

Soweit sich dies ausschließlich auf das Grundstück der neuen Amtsverwaltung bezieht, wird dies von den Ausschussmitgliedern ebenfalls so gesehen.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema gibt es zunächst nicht.