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Auszug - 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund des Entwurfes wurde von Herrn Kracht vorgeschlagen, dass die Grundgebühr nicht erhöht und dafür nur die Zusatzgebühr entsprechend angehoben wird, da somit die Verhaltensweise bzgl. des Wasserverbrauches in der Eigenverantwortung des Anliegers/Eigentümers liegt. Nach kurzer Diskussion wurde vereinbart, dass die Zusatzgebühr von derzeit 0,86 €/m³ auf 1,03 €/m³ angehoben wird. Die Grundgebühr wird nicht verändert und bleibt bei mtl. 2,60 €.
Beschluss:
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014 wird mit o.g. Änderung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja Stimmen
1 Enthaltung