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Auszug - Ganztagsförderungsgesetz
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Wortprotokoll |
Die Eltern der Schüler/innen, die im Jahr 2026 in die 1. Klasse der Bredenbeker Grundschule eingeschult werden, haben dann einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Kinder mindestens 8 Stunden am Tag betreut werden.
Die Frage stellt sich, welche Umbauten diesbezüglich an der Schule gemacht werden müssten. Für die Ermittlung der Bedürfnisse muss auf jeden Fall der Schulträger mit einbezogen werden. Dazu ergänzte Ausschussmitglied Maik Bachmann, dass sich die Schule bzgl. der Raumkapazitäten und der gewünschten Umbaumaßnahmen unbedingt äußern muss. In der Schule liegt wohl bereits ein Konzept vor, wie die Umgestaltung zur Ganztagsschule umgesetzt werden soll. Dies muss bald erfolgen, da die Fördermittel nur noch in diesem laufenden Jahr 2022 verfügbar sind.
Grundsätzlich gilt: Ausreichend Platz macht eine Schule attraktiv. Falls eine Kantine entstehen soll, evtl. auch ein neuer Kunstraum oder einfach nur bisher fehlende Abstellräume eingerichtet werden. Wenn aus dem Konzept der Schule hervorgeht, dass evtl. auch die bisherige Hausmeisterwohnung zum Ausbau benötigt wird, wurde festgehalten, dass der Bürgermeister im Auftrag der Gemeinde diese Wohnung kündigen könnte.
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gemeindepartnerschaftsausschuss beschließt, dass der Vorsitzende ermächtigt wird, die Schule zeitnah zu beauftragen, ein Konzept im Sinne des Ganztagsförderungsgesetzes zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 4
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0