Bürgerinformationssystem
Auszug - 4. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarpark Westensee -Eichenallee" - Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Fragen zum Antrag
Wird die gesamte Fläche des Solarparks als Ganzes eingezäunt oder sind Schneisen für den Wildwechsel möglich.
Antwort Ausschussvorsitzender: Schneisen sind möglich.
Was passiert, wenn die Anlage außer Betrieb geht?
Antwort AV: Es gibt eine vertraglich festgehaltene Rückbauverpflichtung
Welchen Status hat das Land nach Ende der Nutzungszeit? Wird es wieder Ackerland oder extensiv genutztes Grünland?
Antwort AV: Nach aktuellem Stand wird das Land extensives Grünland (darf nicht umgebrochen werden)
Hinweis: Detlev von Bülow verlässt als Betroffener die Sitzung vor der Abstimmung.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, ein anders Büro mit dem Umweltgutachten zu beauftragen. Hintergrund sind schlechte Erfahrungen in anderen Gemeinden, die den Genehmigungsprozess unnötig verlängern und verteuern (zu Lasten des Projektträgers) würden.
Der Bürgermeister und Susanne Heitmann halten dagegen, dass die eigenen bisherigen Erfahrungen mit dem Büro gut seien und dies auch aus anderen Gemeinden zu hören sei.
Nachweise für eine höherer Qualifizierung des vom Ausschussvorsitzenden vorgeschlagenen Büros liegen den Ausschussmitgliedern nicht vor.
Der Ausschussvorsitzende schlägt eine Abstimmung vor: Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung statt dem GRZwo das Büro Guntram Blank mit dem Gutachten zum Flächennutzungsplan Solarpark Westensee – Eichenallee zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 1
Nein Stimmen 3
Enthaltungen 2
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans "Solarpark Westensee - Eichenallee" – Aufstellungsbeschluss 2022/171/0097:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
- Für den Bereich westlich der Eichenallee und nördlich der Bosseer Straße wird zum bestehenden Flächennutzungsplan die 4. Änderung „Solarpark Westensee-Eichenallee“ aufgestellt. Planungsziel ist es, durch Darstellung eines Sondergebietes die planerische Voraussetzung für einen Solarpark zu schaffen.
Lage und Umfang des Geltungsbereiches sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro GRZwo, Flensburg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§4. Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Anhörung
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 5
Nein Stimmen 1
Enthaltungen 0