Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Auszug - Gemeinsame Vermittlungsstelle für Kindertagespflegepersonen mit den Ämtern Molfsee und Bordesholm unter Trägerschaft des Diakonischen Werks Altholstein GmbH  

Sitzung des Sozial- und Gemeindepartnerschaftsausschusses der Gemeinde Bredenbek
TOP: Ö 9
Gremium: Sozial- und Gemeindepartnerschaftsausschuss der Gemeinde Bredenbek Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bredenhuus Bredenbek
Ort: Rendsburger Straße 1a, 24796 Bredenbek
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).
2022/028/0238 Gemeinsame Vermittlungsstelle für Kindertagespflegepersonen mit den Ämtern Molfsee und Bordesholm unter Trägerschaft des Diakonischen Werks Altholstein GmbH
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hier sind Tagesmütter gemeint. Bisher beliefen sich die Kosten für das Amt auf 6.400,- Euro im Jahr. Diese sollen nun auf 8.000,- Euro jährlich angehoben werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein halbes Jahr und daher befindet es der Ausschuss für richtig, den Vertrag vorerst aufzuheben.


Beschluss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, dass die bestehende Leistungsvereinbarung mit den Ämtern Bordesholm und Molfsee sowie der Diakonisches Werk Altholstein GmbH über den gemeinsamen Betrieb und die Finanzierung einer Vermittlungsstelle für Kindertagespflegepersonen zum 31.12.2022 entsprechend der Regelungen des § 9 Satz 2 2. Halbsatz durch den Bürgermeister zu kündigen ist; die Kündigung erfolgt zunächst ausdrücklich nur zur Fristwahrung mit dem Ziel, im Rahmen weiterer Gespräche die Grundlagen für einen weiteren gemeinsamen Betrieb mit Wirkung ab dem 01.01.2023 abzustimmen, in denen insbesondere eine angemessene Verteilung der Finanzierungslasten unter Einbindung des Kreises als örtlichem Träger der Jugendhilfe festgelegt wird.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  4 
Nein Stimmen  0 
Enthaltungen  0