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Auszug - Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters
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Wortprotokoll |
Herr Holger Wiesner ist für Herrn Thorsten Ostermann am 30.05.2022 in die Gemeindevertretung nachgerückt. Zum Zeitpunkt der GV-Sitzung am 30.06.2022 ist Herr Holger Wiesner somit bereits Gemeindevertreter mit allen Rechten. Der Bürgermeister Thorsten Schwanebeck verpflichtet Herrn Holger Wiesner nach §33 (5) GO und verweist auf die Verschwiegenheitspflicht.