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Auszug - Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ernst-Jürgen Krey erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Die GV beschließt die Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat in der aktuell vorliegenden Fassung mit der Maßnahme der Änderung des
§2 (2) In den Kinder- und Jugendbeirat können Kinder und Jugendliche vom 9. vollendeten bis zum 19. Vollendeten Lebensjahr gewählt werden.
§3 (2) Wählen darf, wer seinen Wohnsitz im Gemeindegebiet Bredenbek hat und zum Zeitpunkt der Wahl das 9. Lebensjahr vollendet und das 19. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 11
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0