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Bürgerinformationssystem

Auszug - Bericht des Amtsdirektors  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
 
Wortprotokoll

Entwicklung der Zahl aufgenommener/aufzunehmender Flüchtlinge

 

Übersicht Amtsseitig untergebrachte Asylbewerber ohne Ukraine

Stand: 13.09.2022

 

aktuell untergebrachte Pers. gesamt:

 98

Aufnahmeverpflichtung aus 2021+2022

 43

Aufnahme 2022 bisher

 37

2022 noch unterzubringen

   6

 

freie Kapazitäten:      

   7  Plätze / Betten

davon

 

0

 Westensee

0

 Melsdorf, Karkkamp 17b / Sturenberg 47

0

 Felde, Dorfstr. 57

5

 Felde, Seegarten bei Verdichtung

0

 Achterwehr, Blangenkoppel 11

2

gerslust, Containeranlage

Übersicht Flüchtlinge aus der Ukraine (beim Amt gemeldet)

Stand: 23.08.2022

 

Aktuell untergebrachte Pers.:

  113 (von 140 insgesamt Aufgenommenen)

Aufnahmeverpflichtung

  Bisherige Schätzung 150 (4,7 % der Aufnahmequote   des Kreises 3200 Personen)

Gesamtzahl / davon noch unterzubringen

  150 / 10

 

Eine neue Schätzung des Bundes/ Landes liegt nicht vor; bei Fortsetzung des bisherigen Zustroms für 2022: 263/113

Freie Kapazitäten:              

 

2

Plätze in Containeranlage Bredenbek

 

 

 

 

 

Niemand kann derzeit sagen, wie viele Menschen nach Deutschland fliehen werden und wie sich die Menschen verteilen werden. Bürger*innen der Ukraine genießen grundsätzlich Freigigkeit innerhalb der EU.

Geht man von einer geregelten Verteilung auf die Länder aus, wird der Königssteiner Schlüssel Anwendung finden. Danach muss Schleswig-Holstein 3,40578 % der geflüchteten Menschen in Deutschland aufnehmen. Hiervon gehen 9,7 % in den Kreis Rendsburg-Eckernförde und davon wiederum 4,7% in das Amt Achterwehr. Die Gemeinden des Amtes Achterwehr sind verpflichtet, nach dem Landesaufnahmegesetz zugewiesene Menschen dauerhaft aufzunehmen.

Die nachfolgende Tabelle gibt die Zahl der aufzunehmenden Menschen pro 1 Mio. Flüchtlinge in Deutschland wieder:

 

BUND

LAND SH

KREIS RD

AMT ACHTERWEHR

1.000.000

34.058

3.304

155

2.000.000

68.116

6608

310

3.000.000

102.174

9912

465

4.000.000

136.232

13.216

620

5.000.000

170.290

16.520

775

6.000.000

204.348

19.824

930

7.000.000

238.406

23.128

1.058

Bis Ende August      38.500                          3.735   176

 

Bisher ging der Kreis Rendsburg-Eckernförde von 3200 Menschen aus, die im Jahr 2022 im Kreisgebiet unterzubringen seien. 150 Menschen sollten im Amt Achterwehr untergebracht werden. Diese Zahl ist bereits erreicht. Die Unterkünfte des Landes sind voll belegt. Nach einem Pressebericht des NDR hält der Zustrom nach SH mit 700 bis 1000 Flüchtlingen unvermindert an. Zudem haben 14 von 16 Bundesländern derzeit einen Aufnahmestopp verngt.

Dieshrt nach Angaben des Kreises zu einer vermehrten Zuweisung von Flüchtlingen aus den Landesunterkünften an die Kreise. Die Zahlen der Flüchtlinge überschritten die aus den Jahren 2015/16 bekannten Zahlen bei Weitem. In einer Dienstbesprechung des Landrats Dr. Schwemer mit den Verwaltungsleitungen der kreisangehörigen Kommunen am 17.09.2022 wurde die kreisweit extrem schwierige Lage infolge des Mangels an Unterbringungs-möglichkeiten vor Ort eingehend erörtert und der Kreis mehrfach dringend um Hilfe ersucht.

Es wurde seitens des Kreises festgestellt, dass man den Bund und das Land SH in der Pflicht sehe. Das Land stelle nur r ca. 4.000 Flüchtlinge Unterkünfte bereit, weitere 2.000 Plätze seien dort in Planung. 2015/16 seien landesseitig noch 35.000 Plätze vorgehalten worden. Im Ergebnis soll ein gemeinsames Schreiben des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen an die Landesregierung zeitnah erstellt und versandt werden, um auf die Situation erneut aufmerksam zu machen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde sieht sich nicht in der Lage, die Kommunen durch Identifizierung bzw. Betrieb geeigneter größerer Objekte oder eine übergreifende Organisation in dieser Krisensituation zu unterstützen. Herr Dr. Kruse führte dazu aus, entsprechende Objekte seien im Kreisgebiet nicht vorhanden bzw. besichtigt und nicht geeignet. Man sehe sich gezwungen, die Flüchtlinge weiter mit kurzer Frist an die Kommunen zu verteilen, ggf. auch dann, wenn vor Ort keine Unterkünfte mehr als frei gemeldet würden (sog. Zwangszuweisung). Kreisweit stünden noch ca. 250 Plätze zur Unterbringung in den Kommunen (17.09.22) zur Verfügung.

Es ist daher davon auszugehen, dass auch das Amt Achterwehr weitere Zuweisungen erhrt, die zahlenmäßig über die bisherige Planung hinausgehen. Rechnet man die bisherige Zahl der geflüchteten Menschen aus der Ukraine anteilig bis zum Jahresende hoch, könnte sich folgendes Bild ergeben:

LAND SH

KREIS RD

AMT ACHTERWEHR

                       57.750    5.602      263

Daraus folgt, dass das Amt Achterwehr in den kommenden Monaten noch weitere ca. 100 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen muss. Daneben ist davon auszugehen, dass die etwa 90 privat untergebrachten Flüchtlinge aus der Ukraine nicht vollständig in den privaten Unterkünften im Amtsgebiet verbleiben können. Die Energiekrise und steigende Inflation wird dazu beitragen, dass die eine oder andere Hilfsbereitschaft unfreiwillig ihre Grenzen erfahren wird.

Hinweis: Die Amtsverwaltung hat keinen Einfluss auf die Zuweisungen. Wir müssen wöchentlich die freien Plätze in den Unterkünften an den Kreis melden, gleich ob es sich um Wohnungen oder Container handelt. Der Kreis entscheidet dabei allein, wer uns zugewiesen wird. Es wird nicht berücksichtigt, ob die Zugewiesenen, wir oder ehrenamtliche Flüchtlingshelfer die Unterkunft für ungeeignet halten. Mit anderen Worten: Wir müssen genauso mit einer unguten Situation umgehen lernen, wie die uns zugewiesenen Flüchtlinge. Dies gilt z.B. auch für den Fall, dass der Kreis eine elfköpfige Familie in einer Containeranlage unterbringen lässt.

Anmerkung:

Ein Bericht des Landrates über die Lage der Flüchtlingszahlen im Kreis Rendburg-Eckernförde aus der KN vom 21.09.2022 ist dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

 

 

  1. rdekonferenz

 

Am 10.09.2022 hat die diesjährige 6. Fördekonferenz der Fördekooperation in Nettelsee stattgefunden, auf der die anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für ihre Gemeinde die nunmehr auf Dauer angelegte Kooperationsvereinbarung unterzeichnet haben. Zu den drängenden Themen dieser Zeit wurden interessante Fachvorträge gehalten, die in verständlicher Form schwierige Zusammenhänge transparent beleuchteten: Die Folien zu Energiewende weltweit, in Deutschland und bei den Stadtwerken Kiel und rde Sparkasse Folgenabschätzung Energiekrise, Inflation und Taxonomie seien hier zur Nachschau unter https://www.foerdekooperation.de/foerdekonferenz-2022/ empfohlen.

 

 

  1. Soziales

 

Eine Folge des zuvor Ausgeführten ist, dass die Aufgaben des Sozialamtes in kurzer Zeit erheblich zunehmen werden. Neben den steigenden Flüchtlingszahlen wird die finanzielle Situation auch der Erwerbstätigen immer schlechter werden. Die Zahl der Hilfebedürftigen wird ansteigen.

Der Deutsche Sparkassen- und Giro Verband DSGV schätzt, dass bis zu 60% der deutschen Haushalte ihre gesamten verfügbaren Einkünfte für die Lebenshaltung verwenden müssen. Die Rücklagen werden mit Zeitversatz sukzessive aufgezehrt. Haushalte, die absehbar in eine Überschuldung geraten, werden zunehmen.

Nach Berechnungen der Sparkassen haben Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen von weniger als 3.600 € bereits derzeit am Ende des Monats kein Geld mehr übrig und müssten Lücken durch eigene Ersparnisse schließen. (Tim Kanning, FAZ.net, 13.09.22) Dies betrifft dann wohl große Teile der Bevölkerung des Amtes Achterwehr und auch Kolleginnen und Kollegen der Amtsverwaltung.

„…Mit dem dritten Entlastungspaket über 65 Milliarden Euro kündigt der Bund ab 1. Januar 2023 die größte Wohngeldreform der Geschichte in Deutschland an.... „Wir laufen auf einen heißen Herbst und Winter zu, der schwierig wird“, sagt Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) mit Blick auf Geringverdiener. „Wir müssen es schaffen, vor die Lage zu kommen, damit Menschen nicht ihre Wohnungen verlieren und in die Obdachlosigkeit rutschen.“ Wie vielen Schleswig-Holsteinern der Wohnungsverlust droht, kann ihr Ministerium nicht sagen, da solch eine Erhebung in der Zuständigkeit der Kommunen liegt. Klar sei jedoch, dass die bisherigen Entlastungspakete vom Bund nicht ausreichten, da Einiges noch unkonkret sei und zusätzliche Hilfen nicht rechtzeitig ausgezahlt würden. „Viele Maßnahmen werden zu spät kommen.“ Dazu gehöre das reformierte Wohngeld. Die Zuschüsse stiegen, die Einkommensgrenze beim Anspruch auf die Sozialleistung werde erhöht. Wie hoch die Bezüge aber genau sein werden und wer künftig ebenfalls Wohngeld beziehen kann, steht noch nicht fest.

Sicher ist nur, dass mehr Menschen als bisher einen Antrag auf Wohngeld stellen können. Das stellt die Behörden vor eine großen Aufgabe: Schleswig-Holsteins Innen- und Wohnungsministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erwartet eine Verdreifachung der potenziellen Wohngeldempfangsberechtigten von 28 000 auf 76 000. „Darauf müssen wir uns vorbereiten.“ (aus der KN vom 19.09.2022)

Eine Verdreifachung der Antragsstellenden würde im Amt Achterwehr zu einem Anfall von ca. 96 Wohngeldfällen pro Monat und rechnerisch zu einem Mehraufwand im Umfang vom 0,82 Vollzeitstellen allein für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen führen. Für die Unterbringung von Obdachlosen ist auch die Amtsverwaltung zuständig.

  1. Beispiel Strompreis

Zu diesen Ausführungen passt folgendes aktuelles Praxisbeispiel:

Das Amt schreibt im Einvernehmen mit den acht Gemeinden des Amtes seit 10 Jahren den jährlichen Strompreis für die kommunalen Liegenschaften und tlw. auch der Straßenbeleuchtung aus. Der reine Energiepreis betrug im Jahr 2021 rd. 5 Cent/ kWh und im Jahr 2022 rd. 13 Cent/ kWh jeweils zuzügl. der Netzentgelte und sämtlicher Abgaben und Steuern. Bei den Ausschreibungen gab es eine Angebotsbindefrist seitens der Anbieter von 4 Tagen.

Die aktuelle Ausschreibung für 2023 mit heutiger Angebotsfrist hatte überhaupt nur noch einen Bieter und einen Angebotspreis von rd. 55 Cent/ kWh zuzügl. der Netzentgelte und sämtlicher Abgaben und Steuern. Die Bindefrist für dieses Angebot betrug aufgrund der wirtschaftlichen Lage lediglich 1 Stunde.

Bedingt durch den mehr als 4-fach gestiegenen Preis wurde verwaltungsseitig von einer Auftragsvergabe innerhalb dieser kurzen Frist abgesehen. Man hätte diese hohe Preisbindung für das ganze Jahr 2023 und könnte auf eine niedriger werdende Preisstruktur nicht reagieren.

 

gliche Optionen:

-          Erneute Ausschreibung mit der Hoffnung auf günstigere Konditionen

-          Der aktuelle Stromliefervertrag endet automatisch mit Ablauf des 31.12.2022. Danach würden die Abnahmestellen in eine Ersatz- bzw. Grundversorgung eingeordnet werden. Sofern sich der Strommarkt positiv gestalten sollte, könnte bei kurzen Kündigungsfristen zeitnah gehandelt werden.

 

Wie ist das Meinungsbild?

Es wird Einvernehmen darüber erzielt, dass eine erneute Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen soll. Nach Übergang in die Ersatz- bzw. Grundversorgung wird die Preisentwicklung neu beurteilt und ggf. die Verträge neu ausgehandelt.

 

 

  1. Imlandklinik

 

Im Auftrag von Herrn Dr. Schwemer hatte ich den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 6. Oktober 2022 von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr in die „Kammerhalle“ der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Grüner Kamp 15-17 (Norla-Gelände), 24768 Rendsburg übersandt. Anlass ist der Bürgerentscheid zur Zukunft der imland Kliniken.

 

Bitte melden Sie sich bei mir zurück, wenn Sie teilnehmen möchten. Danke.

 

  1. Webseiten der Gemeinden

Aus gegebenem Anlass hatte ich um unverzügliche Überprüfung aller Inhalte der gemeindlichen Webseiten, insbesondere der Bilder, gebeten. Verfügt ihre Gemeinde/ der jeweilige Autor über die entsprechenden Rechte zur Nutzung oder Veröffentlichung der Inhalte? Kann diese Berechtigung im Zweifel auch nachgewiesen werden? Ist dies nicht der Fall, sollten die Inhalte unverzüglich gelöscht und nicht weiter verwendet werden. Es drohen sonst kostspielige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.

Hierzu gebe ich gerne noch folgenden Hinweis von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Breitling weiter, dass Sie auch unbedingt sicherstellen müssen, dass das Bild/ die fraglichen Inhalte von der Homepage entfernt werden und zwar nicht nur die Verlinkung zu dem Bild/ Inhalt, sondern auch auf dem Server löschen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht des Landrates (92 KB)