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Auszug - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007 (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung)  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
2018/000/0030 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007 (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden erläutert der Kämmerer des Amtes, Herr Carstensen, unter Hinweis auf die entsprechende Beschlussvorlage den Anwesenden kurz den Sachverhalt und weist dabei darauf hin, dass aufgrund der umfassenden Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Bereich des Leitungsnetzes im Entsorgungsgebiet die bislang noch vorhandene Gebührenausgleichsrücklage weitestgehend aufgezehrt sein und daher eine Anhebung der Gebühren schon zum 01.01.2019 als erforderlich angesehen wird. Im kommenden Jahr ist dann unter Berücksichtigung der Baukosten für die neue Druckrohrleitung zwischen Bredenbek und Flemhude über eine weitere Anpassung der Gebühren zu beraten. Um zukünftig zumindest größere Gebührenschwankungen möglichst zu vermeiden, soll jährlich eine entsprechende Kalkulation den Gremien zur Beratung vorgelegt werden.

 


Beschluss:

Dem Amtsausschuss des Amtes Achterwehr wird empfohlen, den anliegenden Entwurf einer 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007 zu beschließen.

Die Verwaltung wird für die Zukunft gebeten, jährlich jeweils im IV. Quartal den Amtsgremien eine aktualisierte Kalkulation auf Basis der Ist-Werte des Vorjahres sowie der fortgeschriebenen Planwerte des lfd. Haushaltes mit einem Vorschlag zur Gebührenanpassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

 

Bemerkung:

Bei der Beschlussfassung waren die Vertreterinnen der Gemeinden Melsdorf und Ottendorf nicht stimmberechtigt.