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Auszug - Instandhaltung Regenrückhaltebecken Am Ihlberg  

Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
 
Wortprotokoll

Der Vertreter des Ingenieurs Levsen stellt die aktuelle Situation dar:

Das Regenrückhaltebecken bestehe aus insgesamt 3 Becken. Becken 1 liege im Norden, Becken 3 im Süden des Regenrückhaltebeckens. Becken 2 befinde sich zwischen Becken 1 und 3. Die im folgenden dargestellten notwendigen Maßnahme seien mit der unteren Wasserbehörde und der unteren Umweltbehörde abgestimmt.

Becken 1 sei 2013 entschlammt worden. Bei diesem bestehe kein akuter Handlungsbedarf.

Becken 2 sei vollständig verlandet. Dieses erfüllt keine der Funktionen eines Regenrückhaltebeckens. Weder würden Schwebstoffe ausreichend zurückgehalten noch würde ausreichend Niederschlagswasser zurückgehalten. Zunächst müsse dieses Becken entschlammt werden um eine ausreichende Rückhaltefunktion zu gewährleisten. Damit zukünftig Schwebstoffe zurückgehalten und entnommen werden können, sei der Bau eines sogenannten Lamellenklärers erforderlich. Dabei handle es sich um ein technisches Bauwerk in dem sich Schwebstoffe ablagern können. Je nach Anfall könnten diese dann einfach aus diesem entnommen und deponiert werden.

Becken 3 sei derart verlandet und von Pflanzen bewachsen, dass es als solches kaum noch zu identifizieren sei. Hier gelten die zu Becken 2 getroffenen Aussagen ebenso. Allerdings habe Becken 2 die höhere Priorität.

Um die Sanierung umzusetzen sei zunächst das Abräumen der Flächen der Becken und der für die weiteren Arbeiten erforderlichen Arbeitsflächen erforderlich. Danach würden die Becken entschlammt und der sogenannte Lammellenklärer eingebaut.

Die Maßnahmen müssten entsprechend der Vorgaben der Wasserbehörde unmittelbar beginnen und noch in 2023 abgeschlossen werden. Hierzu sei allerdings noch die formale Genehmigung der Maßnahmen von den beteiligten Behörden abzuwarten. Danach könne ein Ingenieurbüro mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt werden.