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Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Melsdorf für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2022/104/0218 Haushaltssatzung der Gemeinde Melsdorf für das Haushaltsjahr 2023
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

zu diesen Tagesordnungspunkt ergehen zwei Beschlüsse.


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2023 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen 5 einstimmig
Nein Stimmen keine
Enthaltungen keine

 

Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 340, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 345 anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen 4

Nein Stimmen  1
Enthaltungen  keine 

 

 

Frau Brandt stellt anhand des in den Unterlagen beigefügten Veränderungsplan die wesentlichen Veränderungen der Ansätze 2023 gegenüber 2022 dar. Sie betont, dass im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2023 ein neues Produkt Arbeitstitel „ttcher Haus“ aufzunehmen sei. Anhand einer Gegenüberstellung der Ansätze 2022 zu 2023 erläutert Frau Brandt die wesentlichsten Veränderungen.

Zum einen sind die Positionen, die im 2. Nachtrag 2022 aus der Planung gestrichen wurden nun erneut in die Planung für 2023 aufgenommen. Zusätzlich ist ein weiterer Betrag in Höhe von 115.000 € zur Sanierung des Regenrückhaltebeckens am Ihlberg in die Planung eingestellt. Ein weiterer wesentlicher Posten ist die Erhöhung des Ansatzes für die Sporthalle um 756.000 €. Damit erhöht sich der Gesamtansatz auf derzeit (Jahre 21-23) auf insgesamt 7.359.598,41 €. Bei dieser Summe ist jedoch zu berücksichtigen, dass Zuschusszusagen über 1.669.000 € vorliegen.

Frau Brandt führt weiterhin aus, dass die Schuldendienstleistung für Zins und Tilgung von bisher 140.000 € auf 645.500 € im Jahr 2023 veranschlagt ist.

Im Verlauf der Diskussion hierüber weist sie darauf hin, dass perspektivisch im Bereich des Finanzplanes Risiken durch die künftige Bedienung des Schuldendienstes für die bisher aufgenommenen und künftig noch aufzunehmenden Darlehen (Sporthalle, Feuerwehr, …) bestehen.

Diese sei auch bereits durch die Kommunalaufsicht des Kreises angemerkt worden.

Sie stellt zur Diskussion, die Hebesätze für die Steuern auf die Novellierungssätze zu erhöhen.

Nach eingehender Diskussion wird vorgeschlagen den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 340 sowie den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 345 zu erhöhen.