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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass alle bestehenden Jagdpachtverträge zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen sind, dass zusätzlich zur vereinbarten Jagdpacht die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist. Soweit geboten, sind die jeweiligen Jagdpachten im Rahmen der Anpassung neu auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 5 einstimmig
Nein Stimmen keine
Enthaltungen keine
In der Diskussion wird festgestellt, dass die Gemeinde bisher lediglich ca. 9 € erhält.