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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Verkäufen (Flaggen, Dorfchronik usw.)
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Wortprotokoll |
Ein Beschluss hierzu ist nicht erforderlich, das Amt wird bei der Verbuchung solcher Verkäufe die rechtlich erforderlichen Buchungen veranlassen.