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Bürgerinformationssystem

Auszug - Solarpark "Westensee-Eichenallee" (Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 18/ 4. Änd. FNP ) Vorstellung und Beratung der Standortanalyse und des Vorkonzepts/Vorentwurfs  

Sitzung des Umwelt-und Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Westensee
TOP: Ö 7
Gremium: Umwelt-und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Westensee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
2022/171/0113 Solarpark "Westensee-Eichenallee" (Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 18/ 4. Änd. FNP ) Vorstellung und Beratung der Standortanalyse und des Vorkonzepts/Vorentwurfs
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Herr Groth vom GR Zwo Planungsbüro erklärt, dass mit dem Beschluss vom 27.5.22 zum B-Plan Nr. 18 die Planungsphase eingeleitet wurde. In der heutigen Sitzung wird der aktuelle Stand der Vorplanung vorgestellt. Ein formeller Beschluss durch Gemeinde ist nicht nötig, aber es soll informiert werden.

Im nächsten Schritt werden die Träger öffentlicher Belange informiert und um Stellungnahmen gebeten. Der dann erarbeitete Planentwurf wird der Gemeinde vorgelegt. Die frühzeitige Einbindung der Bürger:innen erfolgt, wenn erste Rückmeldungen der Behörden da sind, um die unnötige Verbreitung veralteter Information zu vermeiden.

 

Um den für den Solarpark gewählten Standort zu finden und begründen zu können, wurde eine gemeindeweite Standortanalyse durchgeführt. Diese wir von Herrn Luckard, ebenfalls GR Zwo, vorgestellt.

Bei der Standortanalyse wurden die Rahmenbedingungen berücksichtigt, die die Gemeinde vorgegeben hat:

        2% max. der Gemeindefläche für Erneuerbare Energien, keine Natur- und Landschaftsschutzgebiete - entspricht 74 Hektar

        B-Plan 18 ca. 55 Hektar

Außerdem wurden für die Flächenfindung die Landeserlasse für Solarparkflächen berücksichtigt:

1. geeignete Fläche (oftmals bereits versiegelt, oder entlang von Schienen oder Autobahnen)

2. ungeeignete Flächen (Wälder, geschützte Biotope)

3. Raumordnung (z.B. Kernbereiche für Tourismus und Erholung entsprechend kommendem Regionalplan, der für Anfang 2023 erwartet wird)

 

Durch diese Vorgaben fiel automatisch ein Großteil der Gemeindefläche als potenzielle Fläche für den Solarpark weg.

 

Frage: Wie groß ist der verbleibende geeignete Bereich?

Antwort: Geschätzt ist dieser Bereich, auch Abwägungsfläche genannt, ca. 350 Hektar groß, aber es gab noch weitere Einschränkungen und es muss evtl. ein Überlappungsbereich berücksichtigt werden.

 

Frage: Warum sind die Angaben zur Gemeindefläche unterschiedlich? Für die Standortanalyse wurde scheinbar von einer geringeren Gemeindefläche ausgegangen.

Antwort: Das wird geprüft. Evtl. wurden die Wasserflächen nicht mit eingerechnet.

 

Aus den übriggebliebenen Abwägungsflächen wurden eine Potentialfläche aus 4 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 250 Hektar ermittelt: Eichenallee, Ravensdamm, 2x entlang der Gemeindegrenze (stark zerteilt). Diese wurden unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes wiederum gewichtet.

Für die 1. Prio (140 Hektar groß) wurde weiter ermittelt, dass sie die Vorgaben durch den B-Plan Nr. 18 einhält. Damit liegt auch eine Begründung vor, warum dieser Standort für den Solarpark gewählt wurde.

 

 

Die ermittelte Fläche/Standort befindet sich westlich der Eichenallee und nördlich der Landstraße und beinhaltet ein Überlappungsgebiet. Ob sich dadurch Einschränkungen ergeben, wird im weiteren Verfahren geklärt.

 

Aktuell liegt der Vorentwurf mit Grünkorridoren für Wildwechsel und umlaufende Begrünung für Sichtschutz in einer ersten Fassung vor. Diese wird um die Anmerkungen aus dem Bericht von Dr. Hand zum Natur- und Artenschutz ergänzt und überarbeitet.

 

 

 

Dr. Klaus Hand vom Büro für Landschaftsentwicklung GmbH aus Kiel zum Natur- und Artenschutz auf der Potentialfläche:

Es handelt sich um Intensivacker und teilversiegelte Wege.

Im Gebiet kommen folgende Biotope vor, die  es zu begutachten und zu berücksichtigen gilt:

  • Knicks und Feldhecken
  • Sonstige Stillgewässer 2x
  • Artenreiche Steilhänge + Mergelgrube

Es wurde ein Biotop-Typenkartierung vorgenommen.

 

Frage: Inwieweit ist die Biotop-Kartierung aus den 1980er berücksichtigt worden?

Antwort: Aus der Zeit noch nicht (wird nachgeholt), aber die letzte Kartierung 2015-2019 und ausschlaggebend ist der aktuelle Zustand.

 

Bei der Planung des Solarparks muss mitberücksichtigt werden, dass es sich um ein hügeliges Gelände (flach 14 m ü NN, Kuppen ca. 35 m ü NN) handelt. Zu den umliegenden Siedlungen gibt es kaum Blickkontakt. Von Brux aus sind aus den Obergeschossen der Wohnhäuser in Randlage vor allem die Kuppen zusehen, wobei dies durch die große Entfernung abgemildert wird. Von den Straßen aus ist die Fläche jedoch voll einzusehen.

 

Dr. Hand erklärte, dass es daher zwingend notwendig sei, die Eingrünung entsprechend den Vorgaben des Landes insbesondere entlang Straßen mehrreihig durchzuführen. Zudem müssen innerhalb der Fläche Wild- / Grünkorridore geschaffen werden. Zum einen an der schmalsten Stelle in Ost-West-Richtung, zum anderen in Nord-Süd-Richtung:

  • 40 m breit als extensives Grünland
  • Empfehlung Gehölzstreifen anlegen, da es von den Tieren besser angenommen wird und auch als weitere Sichtschutz aus der Ferne dient

Die Untere Naturschutzbehörde fordert zudem eine ergänzende Kartierung vor Ort, welche Tiere auf der Fläche siedeln. Diese erfolgt im Frühjahr. Aufgenommen und geprüft wird insbesondere der Bestand an:

  • Brutvögel und Amphibien
  • In einem angrenzenden Gewässer wurden 1996 Moor- und Laubfrösche kartiert - wird im Frühjahr geprüft.
  • Uhu wurde ebenfalls kartiert und wird geprüft (Ergänzung von Herrn v. Bülow: Der Uhu brütet jedes Jahr auf der Grotte.)
  • Weißstorch 2020 ohne Hinweis auf erfolgreiche Brut (Ergänzung Johannes Büller: Die Brut wurde erbeutet.)

 

  • Fledermausvorkommen

 

Durch erste Rücksprachen zwischen Dr. Hand, GR Zwo und Detlev von Bülow als Eigentümer haben ergeben, dass es im südlichen Teil des Planungsgebietes einen weiteren Grünkorridor geben soll.

 

Frage Klaus Schneider: Wie dicht liegt die Eingrünung an der Eichenallee?

Antwort: Die Eingrünung wird sehr dicht an der Straße liegen und ca. 10 m breit sein. Empfohlen werden Laubgehölze mit Blüte und Frucht und einem gewissen Sichtschutz im Winter (Hainbuch, Weißdorn, Schlehe…).

 

Hr. Groth zum weiteren Verfahrensverlauf

Der Vorentwurf wird nun ergänzt und weiter ausgearbeitet. Anschließend werden die Träger öffentlicher Belange eingebunden und deren erste Rückmeldungen abgewartet.

 

Frage: Welchen Zeithorizont gibt es?

Antwort Hr. Groth: Die Planungsunterlagen sollen noch Weihnachten an die Ämter geschickt werden. Die Behörden haben dann 1 bzw. 2 Monate Zeit für ihre Rückmeldung. Zudem muss die Kartierung der Tiere im Frühjahr abgewartet werden bis die nächsten Schritt erfolgen können.

 

Frage: Wurde der Einspeisepunkt bei den Planungen bereits berücksichtigt?

Antwort Herr Sievers / Herr Stürmer, Firma Solarwind: Der Einspeisepunkt liegt noch nicht fest. Es laufen Gespräche und er soll mit anderen Projekten gebündelt werden.

 

Frage: Welches Umspannwerk wird angebunden?

Antwort Herr Sievers / Herr Stürmer, Firma Solarwind: Auch das steht noch nicht fest, aber es wird kein eigenes Umspannwerk in der Gemeinde Westensee gebaut werden.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Fachleuten.

 

Der Vortrag der Sonderfachleute wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.