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Auszug - Baumpflegemaßnahmen in Bredenbek
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Wortprotokoll |
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtete der Gemeindevertreter Holger Wiesner, dass es festgelegte Baumkontrollrichtlinien gibt. Zuerst muss ein Baumkataster erstellt werden. In der Vergangenheit hat ein Baumgutachter eine Negativ-Kontrolle in Bredenbek durchgeführt. Herr Wiesner erklärte, dass ab einem Stammumfang von 2 Metern eine Fällgenehmigung erforderlich ist. Allerdings sei jeder Baum anders zu beurteilen. Man unterteilt die Bäume in die Reife-, Alters- und Jugendphase. Außerdem müssen sie in belaubtem und unbelaubtem Zustand betrachtet werden. Auch muss nicht jeder Baum regelmäßig beschnitten werden. Dafür gibt es die Regelkontrolle, die jährlich Ende August / Anfang September stattfinden sollte.
Anhand von Fotos zeigte Holger Wiesner einige „Problem-Bäume“. Zum Beispiel den Baum Richtung Kronsburg, bei dem bereits Gefahr in Verzug ist. Allerdings müssen solche alten Bäume von einem Baumpfleger begutachtet werden, um z.B. keine Fledermäuse zu vertreiben.
Holger Wiesner riet dem Ausschuss, dass im Jahr 2023 bitte ein Baumkataster angelegt werden soll. Es würden nur einmalige Kosten entstehen, aber Bredenbek hätte dann eine verbindliche Grundlage. Wer die Begutachtung macht, kann vom Bürgermeister entschieden werden.