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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus freiwilligen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
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Wortprotokoll |
Es ist kein Beschluss zu fassen.
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Es ist kein Beschluss zu fassen.
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