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Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehr) - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Erneuter Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 01.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2023/104/0235 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehr)
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Erneuter Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Grätsch erläutert, dass die Stellungnahmen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Dorfmitte Melsdorf" inhaltlich identisch seien. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist deshalb ebenfalls übereinstimmend.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge zu den TOP 6 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und TOP 7 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Dorfmitte Melsdorf" werden von Frau Grätsch, Herrn Luckhardt mit Hilfe einer Präsentation für beide Planungen (Anlage) vorgetragen und erläutert.


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft; siehe Anlage.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der überarbeitete Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus“ einschließlich Begründung und Umweltbericht, werden in der vorliegenden Form gebilligt.

 

3. Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.

 

4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen  8
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01022023 Präsentation Melsdorf BA_2.ÄB10 (3168 KB)