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Auszug - Beteiligung des Amtes Achterwehr an der Genossenschaft "Dohrn´sche Höfe" in der Gemeinde Bredenbek  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
2023/000/0219 Beteiligung des Amtes Achterwehr an der Genossenschaft "Dohrn´sche Höfe" in der Gemeinde Bredenbek
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Bereich der Gemeinde Bredenbek befindet sich derzeit ein genossenschaftlich organisiertes Projekt zur Errichtung von Wohnungen in Vorbereitung. Für die weitere Umsetzung und einen zeitnahen Baubeginn fehlen derzeit lediglich noch die erforderlichen Einlagen für zwei Wohneinheiten (1 Zweizimmerwohnung und 1 Dreizimmerwohnung) in Höhe von insgesamt 142.500 Euro.

 

Grundsätzlich lässt die Genossenschaftssatzung auch eine Mitgliedschaft von nichtnatürlichen Personen zu, so dass sowohl eine Gemeinde als auch das Amt sich hieran in unterschiedlicher Form beteiligen kann.

 

Aus Sicht des Amtes könnte eine solche Beteiligung die Möglichkeit schaffen, mit überschaubarem finanziellen Einsatz dauerhaft Zugriff auf zwei Wohneinheiten zu erlangen, welche in besonderem Maße für die Integration sozialschwächerer Familien als auch von Flüchtlingsfamilien geeignet sind.

 

Nach den kommunalrechtlichen Regelungen ist eine solche „Beteiligung“ an einer Genossenschaft grundsätzlich zulässig, muss jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen und ist daher mit einem Vorlauf von 6 Wochen vor der abschließenden Entscheidung der Kommunalaufsicht zu melden. Im vorliegenden Fall könnte – in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht – diese Frist verkürzt werden, so dass bei einem positiven Votum des Finanz-und Bauausschusses versucht werden könnte, schon in der folgenden Amtsausschusssitzung am (geplant) 04.04.2023 eine abschließende Entscheidung treffen zu können und somit relativ zeitnah die weitere Projektumsetzung zu ermöglichen.

 

Die Zeit bis zur Amtsausschusssitzung kann daneben genutzt werden, um die konkreten Nutzungsmöglichkeiten durch das Amt genau abzustimmen.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird von Herrn Kracht die Befürchtung geäußert, dass die Wohnungen eben nicht gesichert an den genannten Personenkreis vermietet werden könnte, wenn die Genossenschaft der Belegung nicht zustimmt. Das Amt könnte sich in diesem Falle nicht refinanzieren. Diese Befürchtung wird von den übrigen Ausschussmitgliedern nicht geteilt. Nach weiterer Diskussion beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung:


Beschluss:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Amtsdirektor dahingehend zu ermächtigen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt grundsätzlich die Mitgliedschaft in der Genossenschaft „Dohrn´sche Höfe“ zu begründen und die erforderlichen Einlagen für zwei Wohneinheiten in Höhe von 142.500 Euro zu zahlen.

Bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises ist diesbezüglich das erforderliche Anzeigeverfahren nach § 108 GO i.Vm. §§ 105 und 102 GO sowie 18 AO unverzüglich durchzuführen.

Die entsprechenden außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt; die Mittel sind im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2023 bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  7
Nein Stimmen  1
Enthaltungen