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Auszug - Anpassung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtung Ottendorf ab 01.08.2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch hier erläutert die Vorsitzende den Sachverhalt auf Grundlage der Beschlussvorlage 2023/126/137.
Beschluss:
Die Gemeinde Ottendorf stimmt einer Änderung des Bedarfsplans nach § 10 KiTaG SH entsprechend des anliegenden Antrags des Kirchenkreises Altholstein als Träger der Kindertageseinrichtung Ottendorf zum 01.08.2023 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 10
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0