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Auszug - Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Dorfstraße, L 48(Ortsdurchfahrt Westensee)  

Sitzung des Bau-und Wegeausschusses der Gemeinde Westensee
TOP: Ö 7
Gremium: Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 11.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
2023/171/0141 Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Dorfstraße, L 48(Ortsdurchfahrt Westensee)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet, dass nach einer lärmtechnischen Untersuchung am 30.03.2023 in Felde die Straßenverkehrsbehörde des Kreises am 19.07.2023 für die Ortsdurchfahrt Felde eine Reduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen angeordnet habe. Bürgermeister Walloßek habe beim Amt um Formulierung einer Vorlage gebeten, um die gleiche Untersuchung für Westensee zu beantragen. Herr Wensierski eröffnet die Diskussion mit der Frage, was das eigentliche Ziel dieses Antrages sein solle.

Es ginge im Kern darum, die Lärmbelästigung an der Dorfstraße zu verringern, aber auch darum, insgesamt die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Herr Walloßek ergänzt, dass lt. Amt Achterwehr ein teures Gutachten, welches die Gemeinde zahlen müsse, die Voraussetzung wäre, um dieses Ansinnen auf den Weg zu bringen.

In der weiteren Diskussion werden unterschiedliche Vorschläge gemacht. Zum Beispiel ob eine Bürgerbeteiligung zur Entscheidungsfindung gemacht werden müsse oder ob ein möglicher Bau von Barrieren sinnvoll und möglich wäre, um verkehrsberuhigend zu wirken.

Herr Wensierski ergänzt, dass er Einsicht in das lärmtechnische Gutachten der Nachbargemeinde hatte. Die lärmtechnische Untersuchung in Felde basiere auf folgenden zwei Verordnungen:

 

1. Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Dort seien die höchst zulässigen Schallpegel für 50km/h 59 db(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht.

2. Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Dort seien es 70 db(A) am Tag sowie 60 dB(A) in der Nacht. Insgesamt seien 127 Messungen durchgeführt worden.

 

Die zuletzt genannten Richtlinien seien nicht ein einziges Mal überschritten worden. Die 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchV sei tagsüber von 82% aller Messungen überschritten worden. Nachts seien es 96% gewesen. Weiterhin kläre der lärmtechnische Bericht darüber auf, dass bei 30km/h rechnerisch 47% Überschreitungen am Tage sowie 72% Überschreitungen in der Nacht zu erwarten seien. Der Vorsitzende fragt in die Runde, ob es nicht sinnvoll sei, die Dorfstraße ganzheitlich zu betrachten und zu prüfen, ob nicht zusätzliche Maßnahmen wie zum Beispiel das Verringern der Geschwindigkeiten vor den Ortseingangsschildern auf 70km/h möglich sei. Auch seien die Errichtung von Baumtoren und Querungshilfen immer punktuell und nie im Zusammenhang betrachtet worden. Auch böte der Ortsein- und ausgang Höhe Annental Anreize zum schnellen Fahren. Eventuell seien hier Maßnahmen möglich. Herr Walloßek schlägt vor, das Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde zu suchen.

Im weiteren Gesprächsverlauf wird festgehalten, dass geltende Geschwindigkeiten in der Vergangenheit kaum durchgesetzt worden seien. Ferner wird vermutet, dass eine lärmtechnische Untersuchung für Westensee nur eine kurze Verlängerung des „30er-Bereichs“ von ungefähr Dorfstraße, Ecke Emkendorfer Weg bis Höhe Brennhorsten ergeben würde, da die Wohnbebauung nicht so dicht wie in Felde sei.

Die Diskussion wird beendet. Herr Wensierski wird die Straßenverkehrsbehörde kontaktieren. Das Einladen von Personen in den Ausschuss, die Auskünfte zu den Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung geben können (LBV und/oder Straßenverkehrsbehörde), wird geprüft. Eine Besichtigung des Streckenverlaufs mit den vorgenannten Institutionen erscheint sinnvoll.

 

Es wird vorerst kein Beschluss gefasst.