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Auszug - Vorstellung Generalentwässerungsplan Gemeinde Felde  

Sitzung des Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Felde
TOP: Ö 6
Gremium: Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
2023/050/0551 Vorstellung Generalentwässerungsplan Gemeinde Felde
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Das Ingenieurbüro Urban stellt den Generalentwässerungsplan (GEP) vor. Die finale Fassung des GEP wird Mitte Oktober vorliegen und dann den Gemeindevertretern zur Verfügung stehen.

 

Im Anschluss an die Präsentation wurden Fragen von den Anwesenden an das Büro Urban gestellt:

 

  • Frage: Laut GEP wurden insgesamt 14 nicht genehmigte Einleitstellen identifiziert. Wie können nicht genehmigte Einlaufstellen entstehen?

    Büro Urban erläutert, dass bei der zuständigen Wasserbehörde aktuell nur 5 Einleitstellen genehmigt sind. Bei den nicht genehmigten 14 Einleitstellen handelt es sich beispielsweise um Versickerungsstellen oder Einleitungen in Entwässerungsgräben (z.B. Entwässerung Vorderer Mühlenweg). Spätestens bei Maßnahmen, welche die Einleitstellen betreffen, ist eine Genehmigung zu beantragen. Nach Einschätzung des Büros Urban ist mit einer Ablehnung der Einleitgenehmigungen nicht zu rechnen. Das Büro Urban könnte die Beantragung der Genehmigung im Auftrag der Gemeinde bearbeiten. Nach Einschätzung der Anwesenden besteht aktuell keine Notwendigkeit proaktiv die fehlenden Einleitgenehmigungen einzuholen, dies sollte im Einzelfall im Rahmen von Änderungen/Erweiterungen geschehen bzw. nach Aufforderung durch die zuständige Wasserbehörde.

 

  • Frage: Kann eine nachträgliche Genehmigung der bisher nicht genehmigten Einleitstellen zur Folge haben, dass zusätzliche Behandlungsanlagen notwendig werden?

    Laut Büro Urban ist es je nach Einstufung der entwässerten Flächen wahrscheinlich, dass Behandlungsanlagen nachgerüstet werden müssen, z.B. mit Sandfanganlagen.

 

 

  • Frage: Ist im GEP eine Dringlichkeit bzw. Priorisierung der anstehenden Arbeiten dargestellt, auf welche sich die Gemeinde bei der Planung der anstehenden Arbeiten abstützen kann?

    Büro Urban erläutert, dass der erstellte GEP als Bestandsaufnahme des aktuellen Ist-Zustandes in Hinblick auf die aktuelle und die prognostizierte Nutzung der Entwässerung zu sehen ist. Er dient somit als Grundlage für die Planung von anstehenden Reparaturen, Sanierungen und Erweiterungen. Der GEP enthält eine Zustandsbewertung des Kanalnetzes mit den während der Inspektion aufgefundenen Schäden und den daraus notwendigen Reparaturarbeiten. Die dort mit Handlungsbedarf aufgeführten Schäden sollten mit Priorität abgearbeitet werden Konkrete Maßnahme bzw. die Reihenfolge der Maßnahmen sind nicht Teil des GEPs, diese sind von der Gemeinde im Zusammenhang mit anderen Planungen (z.B. Straßenbaumaßnahmen, Erschließung neuer Baugebiete usw.) zu beschließen.
     

 

  • Frage: Was ist ein Übergabeschacht?

    Antwort Büro Urban: Schächte auf privaten Grundstücken zum Anschluss an das Entwässerungsnetz, die Gemeinde ist hierfür nicht verantwortlich.

 

  • Anmerkung durch Herrn Jöhnk: Wenn im Bereich Vorderer Mühlenweg eine Entwässerung gelegt werden soll, sollte geprüft werden, ob dies in Zusammenhang mit der Anlage einer Wendemöglichkeit geschieht.

 

  • Frage: Aktuell wird das Wasser im Bereich Wippen über Versickerungsschächte auf den privaten Grundstücken abgeleitet. Falls hier Maßnahmen geplant werden, welche Möglichkeiten zur Entwässerung sind hier künftig sinnvoll?

    Büro Urban: Eine Versickerung vor Ort ist evtl. weiterhin möglich, jedoch ist bei einer regelgerechten Ausführung ein hoher Aufwand für zusätzliche Reinigungsanlagen an jeder Versickerungsstelle wahrscheinlich. Laut Einschätzung des Büros Urban ist ein Neubau eines Entwässerungskanals mit Anschluss an das bestehende System wirtschaftlicher, hierfür muss jedoch eine konkrete Aufwandsermittlung erfolgen.

 

  • Frage: Welche rechtliche Relevanz hat ein GEP in Hinblick auf durch die Gemeinde durchzuführende Maßnahmen?

    Büro Urban: Aus dem GEP lassen sich nicht per se Verpflichtungen für die Gemeinde ableiten. Die Gemeinde wird jedoch im Rahmen des GEP über Schäden informiert, welche die Gemeinde bewerten und evtl. abstellen muss.

 

  • Herr Jöhnk erläutert, dass der vorliegende GEP die Grundlage für das durch die Gemeinde zu erstellende Abwasserbeseitigungskonzept ist.

 

  • Das Büro Urban zieht das grundsätzliche Resümee, dass es keine grundsätzlichen (hydraulischen) Probleme des Bestandsnetzes gibt, jedoch einige Bauschäden. Die kurzfristig zu behebenden Schäden sind im GEP gekennzeichnet.

 

  • Herr Jöhnk regt an, dass das Büro Urban eine „Roadmap“ für die anstehenden Arbeiten (Schadensbehebung) in den nächsten Jahren erstellt.
    Der Liegenschaftsausschuss beschließt und empfiehlt, dass Herr Urban ein Angebot für die Erarbeitung einer Schadensliste mit entsprechenden Prioritäten erstellt.