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Auszug - Antrag auf Fördermittel der Kommunalen Wärmeplanung  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerhauses Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
2023/171/0172 Antrag auf Fördermittel der Kommunalen Wärmeplanung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Derzeit wird durch den Bund das sogenannte Wärmeplanungsgesetz beraten. Mit diesem Gesetz soll die Grundlage für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen werden. Offen ist noch, in welchem Umfang auch kleinere Kommunen dazu verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen.

 

Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen Kommunen eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickeln, wodurch sie ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands leisten. Der kommunale Wärmeplan soll u.a. Aussagen darüber treffen, wie der langfristig zu erwartende Wärmebedarf der Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt werden kann. So kann beispielsweise abgeschätzt werden, in welchen Bereichen der Kommune ein regenerativ gespeistes Wärmenetz technisch und wirtschaftlich möglich ist und in welchen Bereichen nicht. Dieses trägt demnach auch zu einer Planungssicherheit bei Bürgerinnen und Bürgern sowie die politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern bei.

 

Die kommunale Wärmeplanung ist demnach ein strategisches Planungsinstrument, um die Wärmewende im Gemeindegebiet auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorantrieben zu können, unabhängig davon ob seitens des Bundes eine Verpflichtung vorgesehen wird.

 

Die kommunalen Wärmeplanung sieht folgende Inhalte vor
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW):

 

1. Bestandsanalyse:

Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.

 

2. Potenzialanalyse:

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.

 

3. Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios bis 2040:

Entwicklung eines Szenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Dazu wird die Ausnutzung der in Phase 2 ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030 und 2040 dargestellt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung erfolgen.

 

4. Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs:

Formulierung eines Transformationspfads zum Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete und Quartiere eingehen. Insbesondere sollen der Pfad und der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt werden. Prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung in den nächsten fünf bis sieben Jahren sollen dabei möglichst detailliert beschrieben werden. Für mittel- und langfristige Maßnahmen sind ausführliche Skizzen ausreichend. Die Summe der beschriebenen Maßnahmen soll zu den erforderlichen Treibhausgas-minderungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung führen.

 

Derzeit fördert der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die (freiwillige) Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung über die sogenannte Kommunalrichtlinie. Die Förderung beträgt 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen, wenn der Antrag bis zum 31.12.2023 gestellt wird. Bei Antragstellung ab 2024 beträgt der Zuschuss 60 % bzw. 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate.

 

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, noch in 2023 einen Antrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Die Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH wird dabei die Antragsunterlagen erstellen und die Antragstellung koordinieren.

 

Um Synergien bei der Antragstellung auf Fördermittel zu gewinnen und die Chancen auf die knappen externe Planungskapazitäten zu erhöhen kann sinnvoll sein, dass sich benachbarte Gemeinden zu einem sogenannten Konvoi zusammenschließen. Soweit in den umliegenden Gemeinden entsprechende Beschlüsse gefasst werden, die kommunale Wärmeplanung zeitnah auf den Weg zu bringen und entsprechende Fördermittel bei der NKI bis zum 31.12.2023 zu beantragen, sollte der Beitritt zu einem Verbundprojekt vorgesehen werden.

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Westensee beschließt die Aufstellung einer (freiwilligen) kommunalen Wärmeplanung.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt (gemeinsam mit der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH) bis spätestens 31.12.2023 die Fördermittel über die Kommunalrichtlinie zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (Punkt 4.1.11) zu beantragen.
  3. Der Verwaltung wird gebeten, den notwendigen Eigenanteil für die Aufstellung der Kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Haushaltsplanung für den Haushalt 2024 zu berücksichtigen.
  4. Soweit im Amtsbereich eine Antragstellung als Verbundprojekt mit Nachbargemeinden zustande kommt, stimmt die Gemeinde Westensee zu, sich diesem Verbundprojekt anzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  9
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  2