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Auszug - Antrag auf Fördermittel der Kommunalen Wärmeplanung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Eine Wärmeschutzplanung ist für Kommunen über 100.000 Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Kleinere Kommunen können sich dieser Aufgabe freiwillig anschließen. Als Anreiz besteht noch in 2023 eine 90 %ige Förderung der Kosten, so dass die Gemeinde statt 20 T€ Planungskosten lediglich 2 T€ tragen muss. Die Förderung wird in den Folgejahren geringer ausfallen.
In Anbetracht der Bauplanungen Hauskoppel, Hütte und Hasselrade Ost sowie vermehrter Anfragen von Felder Bürger und Bürgerinnen zu Heizungsinvestitionen im Privatbereich sollte Felde die Chancen einer kostengünstigen gemeindlichen Planung zum jetzigen Zeitpunkt nutzen.
Beschluss:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zu beschließen:
- Die Gemeinde Felde beschließt die Aufstellung einer (freiwilligen) kommunalen Wärmeplanung.
- Die Verwaltung wird beauftragt (gemeinsam mit der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH) bis spätestens 31.12.2023 die Fördermittel über die Kommunalrichtlinie zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (Punkt 4.1.11) zu beantragen.
- Der Verwaltung wird gebeten, den notwendigen Eigenanteil für die Aufstellung der Kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Haushaltsplanung für den Haushalt 2024 zu berücksichtigen.
- Soweit im Amtsbereich eine Antragstellung als Verbundprojekt mit Nachbargemeinden zustande kommt, stimmt die Gemeinde Felde zu, sich diesem Verbundprojekt anzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 5