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Bürgerinformationssystem

Auszug - Informationen der Verkehrsaufsicht zu Tempo 30 – Lärmschutz in der Dorfstr.  

Sitzung des Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Felde
TOP: Ö 6
Gremium: Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 23.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
 
Wortprotokoll

Abstimmung über die Zulassung von Fragen aus der Zuhörerschaft:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen  6
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

 

Nachdem es im letzten Jahr mehrere Eingaben / Bitten von Bürgern zur Einführung von Tempo 30 auf der Dorfstraße gab hat die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen einen entsprechenden Antrag beim Kreis zu stellen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Dagegen hat die Gemeinde Einspruch eingelegt.

Der Kreis hat letztendlich im Frühjahr die Einrichtung Tempo 30 zwischen Bahnübergang und der Abzweigung Ranzel mit dem Hinweis auf Lärmschutz entschieden.

 

Im Weiteren erläutert Herr Klatt als Vertreter des Kreises die Hintergründe der Entscheidung:

  • Der Fachdienst Verkehr trifft die Entscheidung und hört dazu auch Polizei, LBV und andere Behörden an.
  • Die Ablehnung des ursprünglichen Antrages erfolgte wegen Eingriff in den fließenden Verkehr der Landstraße (Dorfstr.), eine Gefährdung wurde nicht gesehen. Im rahmen der StVO ergab sich keine Gefahr über das allgemeine Maß hinaus.
  • Der Kreis sieht sich als Partner der Gemeinden und hat geprüft, welche weiteren Möglichkeiten es gibt:
    • Die StVO sieht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch bei Lärm, Abgasbelästigung o.ä. vor
    • Bei durchschnittlich 4500 Fahrzeugen pro Tag wurde eine Prüfung auf Lärmbelästigung umgesetzt.
    • Dazu hat der zuständige LBV auf Anfrage des Kreises die notwendigen Berechnungen (Computersimulation) durchgeführt und für 127 Messpunkte bei 104 Punkten (Tag) bzw 122 Punkte (Nacht) eine Überschreitung festgestellt.
    • Die BImSchVO sieht bei Überschreitung eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor.
    • Auf Nachfrage hatte der ÖPNV keine Einwände gegen Tempo 30.
    • Nach Abwägen aller vorliegenden Punkte hat der Kreis sich für eine Einführung Tempo 30 entschieden.

Im Weiteren folgten Fragen, Kommentare aus dem Bereich der Gemeindevertreter und der anwesenden Bürger, soweit möglich wurde durch Herrn Klatt (K) dazu Stellung genommen.

  • Herr Kracht: Im Allgemeinen wird bei 62 dB von einer Lärmbelästigung ausgegangen – warum wird für die Berechnung ein Wert von 59 dB zugrunde gelegt?
    Ist auf der gesamten Strecke tatsächlich „Dorfgebiet“?
    Abends liegt in der Regel eine geringere Verkehrsdichte vor, wieso wurde die Regelung nicht zeitlich begrenzt (z.B. von 07:00 bis 17:00 Uhr)
  • Antwort K: Die Grenzen und genutzten Werte stammen aus dem Gutachten des LBV, leider fehlt ohne Vertreter des LBV dazu die notwendige Expertise.
  • Einwohner: Wohne seit 30 Jahren an der Dorfstraße, gefühlt ist es gefährlicher und auch nicht leiser geworden. Zu wenige Verkehrsteilnehmer halten sich an die Beschränkung. Warum war die Gefährdung weniger relevant als der Lärm?
  • Antwort: Eine subjektive Wahrnehmung kann nicht weiter bewertet werden,
  • Einwohner: Wurde der Anteil E-Autos bei der Berechnung berücksichtigt?
  • Antwort: Dazu wäre eine Aussage des LBV erforderlich.
  • Einwohner: Eine Lärmberuhigung ist nicht feststellbar, vielmehr ist vermehrtes Drängeln und Überholvorgänge zu beobachten. Viele fahren deutlich schneller, es werden zu wenig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
    Hinweis: Bei Geschwindigkeiten über 30 km/h sind die Abrollgeräusche von E-Autos genauso relevant.
  • Einwohner: Steht die Gemeindevertretung noch hinter dem Beschluss aus dem letzten Jahr.
  • Antwort Hr. Kreft: Der Beschluss war einstimmig, auch wenn 6 Gemeindevertreter fehlten. Es bleibt bei Tempo 30.
  • Einwohner: Es sollte eine Untersuchung und nicht nur ein Gutachten erstellt werden. Wer hat das Gutachten mit welcher fachlichen Ausbildung erstellt? Wieso wurden keine realen Messungen durchgeführt, sondern nur eine theoretische Berechnung? Eine differenzierte Betrachtung wird vermisst.
  • Antwort K: Es ist davon auszugehen, dass das zuständige Personal des LBV fachlich qualifiziert ist.
  • Einwohner: In 2005 wurde eine 10% Steigerung des Verkehrs angenommen. 2017 gab es eine GV-Entscheidung das die Straßenverkehrsregelung in Felde in Ordnung ist. Es wird um reale und unangemeldete Lärm- und Verkehrsmessungen gebeten um die Entwicklung an der Dorfstraße besser bewerten zu können.
  • Antwort K: Feedback und Kritik werden angenommen, aber eine Berechnung ist rechtens und entspricht den Vorgaben.
    Bisher wurde bewusst nur selten eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
  • Hr Kracht: In Ranzel werden fast 70 dB Lärm erreicht und der wesentliche Lärm auf der Dorfstraße wird durch die Gullydeckel verursacht.
  • Hr. Sebelin: Bedauert, dass der LBV nicht anwesend ist und stellt fest, dass den theoretischen Berechnungen und Überlegungen kaum einer folgen kann. Wird das Vorgehen (Tempo 30 wegen Lärmschutz) jetzt auch auf andere Dörfer übertragen – also für jedes Dorf?
  • Antwort K.: Der Kreis war bemüht, dem Wunsch der Gemeinde nach Tempo 30 zu folgen. Es gibt viele weitere Gemeinden, die Interesse daran haben diese Regelung einzuführen. Ob Messungen durch den LBV möglich umsetzbar sind ist zu klären, i.e. eine weitere Aufklärung kann nur durch den LBV erfolgen.
  • Hr. Kreft: Kein Verständnis für die Diskussionen. Der Kreis hat eine Möglichkeit gefunden dem Wunsch der Gemeinde zu folgen.
  • Hr Henning weist nochmals darauf hin, dass der Antrag der Gemeinde auf der Gefährdung der Fußgänger, speziell der Kinder beruhte.
  • Antwort K.: Um Berücksichtigung der Zielerreichung auf anderem Wege wird gebeten – im Ergebnis kein Unterschied.
  • Einwohner: Wurde bei der Festlegung die Feuerwehrbedarfsberechnung berücksichtigt, sind die Einsatzzeiten noch einzuhalten?
  • Antwort K.: Bei Einsatzfahrten muss die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten werden.
  • Hr. Kreft: Wie ist es mit der Lärmbelästigung nachts?
  • Antwort K: Nachts gelten geringere Grenzwerte.
  • Einwohner: Die Mitglieder der Feuerwehr haben die Herausforderung der Beschränkung / Behinderung auf dem Weg zum Gerätehaus. Die gesetzlich definierte Hilfsfrist von 10 Minuten ist bereits jetzt kaum zu erreichen (Bereich Neu Nordsee / Jägerslust). Rechtlich ist die Gemeinde zuständig.
  • Hr. Kreft: Die Zuständigkeit der Gemeinde und damit des Bürgermeisters wird nicht in Frage gestellt.
  • Hr. Bremmer: Die aktuelle Bürgerbeteiligung an der Diskussion wäre bei Ausschusssitzung und Gemeindevertretung im letzten Jahr wünschenswert gewesen.
  • Hr. Kracht: Regt nochmals an, die erweiterten Tempo 30 im Dorf zeitlich begrenzt und in Abhängigkeit der Verkehrsdichte zu prüfen. Teile der Dorfstraße sind Mischgebiet (z.B. im Bereich des EDEKA Marktes)
  • Antwort K.: Die Einrichtung der Begrenzung erfolgte im Ortsbereich, unabhängig davon wird im Bereich von Schulen, Altersheimen etc grundsätzlich eine Gefährdung vorausgesetzt.
  • Hr. Kreft: Gibt es auch andere Geschwindigkeitsbeschränkungen?
  • Antwort K.: Ja, von 30 – 50 (60) km/h geht alles.
  • Einwohner: Die Maßnahme stößt auf wenig Akzeptanz – Kann der Vorgang revidiert werden?
  • Antwort K.: Die Festlegung erfolgte durch den Kreis, auch ein geänderter GV-Beschluss ändert nichts mehr.
  • Einwohner: Wären reale Lärmmessungen ein Grund für eine Rücknahme?
  • Antwort K.: Die entsprechenden Vorschriften fordern eine Berechnung und keine Messung, eine weitere Begründung / Antwort müsste durch den LBV erfolgen.
  • Hr. Kreft.: Offensichtlich gibt es 2 Fraktionen, ein Teil ist für Tempo 30, der andere möchte zurück zur alten Regelung. Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde einen Kompromiss zu finden.
  • Antwort K.: Ohne Einbindung / Unterstützung durch den LBV kann das nicht weiter bewertet werden. Ein politischer Kompromiss scheint nicht möglich. Es sollte ein Fragenkatalog für den LBV erstellt werden.
  • Hr Sebelin: Nochmals die dringende Bitte an den LBV bei einer nächsten Sitzung Fragen zu beantworten. Auswertungen und Messungen sollten vorgenommen werden.
  • Hr. Kracht: Erneuter Hinweis, es ist zu prüfen, ob der gesamte Bereich der Dorfstraße tatsächlich reines Wohngebiet ist.

Mit Hinweis auf die offenen Fragen, die nicht beantwortet werden können und die Wiederholungen beendet der Ausschussvorsitzende die Diskussion. Er wird den LBV zu einer weiteren Sitzung einladen. Der Bgm wird gebeten einen Brief an den LBV zu schreiben und um Beantwortung offener Fragen zu bitten.

Abschließend ergeht der eindringliche Appell sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.