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Auszug - Benutzung der Fahrbahn der Dorfstr. für e-bikes und Lastenräder
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der ASV fragt Herrn Klatt welche Möglichkeiten die Gemeinde hat. Dieser stellt fest, dass es keine Unterschiede zwischen den Fahrradtypen gibt. Die Gemeinde hat die Nutzung des Fußgängerweges zugelassen, ein Zwang besteht nicht. Fahrräder können auch die Fahrbahn nutzen. Wenn die Mitnutzung als Radweg aufgehoben wird, müssen Fahrräder die Fahrbahn nutzen.
Hr Kracht stellt fest, dass der Fußweg nicht durchgehend für Lastenräder geeignet ist.
Es erfolgt nochmals der Hinweis, dass es keine Unterscheidung der Fahrradklassen gibt. Fußgänger haben grundsätzlich Vorrang.
Hr. Henning weist darauf hin, dass eine Änderung durch Entfernen der Schilder zur Mitnutzung des Fußgängerweges durch Fahrräder herbeigeführt werden kann. Der Bgm weist darauf hin, dass man auf Rücksichtnahme und Toleranz setzen sollte und bittet um Beibehaltung der aktuellen Regelung.
Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt die Beibehaltung der aktuellen Regelung.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 6
Nein Stimmen
Enthaltungen