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Auszug - Verschiedenes
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Wortprotokoll |
Herr Roland Schlerff machte nochmal auf die Bürgerstiftung Achterwehr aufmerksam.
Die Satzung der Stiftung würde vorsehen, dass Antragstellerin auf Förderung jede gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts sein könne. Daher würde es auch der Gemeinde Achterwehr zustehen, entsprechende Anträge zu stellen. Allerdings könne sich der Antragsgegenstand lediglich auf die Förderung von freiwilligen Leistungen der Gemeinde beziehen. Pflichtaufgaben der Gemeinde könnten nicht gefördert werden.
Entsprechend der Satzung müsse die Stiftung jedes Jahr die Dorfchronik als auch die beiden Dorffeste unterstützen. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass die Dorffestspenden über eine Abwicklung durch die Stiftung zukünftig eine Spendenbescheinigung erteilt werden kann.