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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Modififzierter Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 19 "Hofkoppel"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2019 wird wie folgt neu gefasst:
1.
Für die Bereiche der Hofkoppel Dohrnscher Hof/Rolfshörner Weg 10, das Flurstück 271, Gemarkung Bredenbek-Bredenmoor, Flur 1, nebst einer Zufahrt zur Straße „An der Ziegelei“ und die Stellplatzflächen am Kindergarten und Tennisplatz (Umfang und Lage des Plangebietes sind aus der beiliegenden Übersichtskarte ersichtlich) wird der Bebauungsplan Nr. 19 „Hofkoppel“ aufgestellt.
Planungsziel ist es, unter Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) neben der Möglichkeit der Errichtung eines Wohnhauses eine leicht verdichtete Bebauung mit kleineren Wohneinheiten in Reihen- und Doppelhäusern zu ermöglichen und Verkehrsflächen festzusetzen.
2.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
3.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Büro GRZwo, Flensburg, beauftragt
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
5.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, zur Übernahme der anteilig entstehenden Kosten einen städtebaulichen Vertrag mit begünstigten Dritten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja Stimmen
Nein Stimmen
Enthaltungen