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Bürgerinformationssystem

Auszug - Regenwasserkanalsanierung Insp.-Weimar-Weg – weitere Maßnahmen  

Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:06 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftsraum Feuerwehrgerätehaus Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 20, 24239 Achterwehr
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Wort wird an Herrn Hauck vom Ing.Büro Hauck übergeben.

Dieser berichtet, dass bei der Auswertung eine gravierende Veränderung zu der Filmung von 2015 festzustellen war. Zudem wurden bei der aktuellen Filmung auch die Anschlusskanäle gefilmt und beurteilt. Anhand kurzer Ausschnitte der Filmung erklärt er auszugsweise einige Schäden und ob diese in offener oder geschlossener Bauweise repariert werden könnten. Die gesamte Sanierung mit dem Inlinerverfahren wäre deutlich teurer. Teilweise sind die Schäden so, dass die Sanierung nicht mehr lange auf sich warten lassen kann, da die Schäden den Kanal einstürzen oder absacken lassen könnten. Dies hätte dann Auswirkungen bis zur Oberfläche, also auf die Straße bzw. Geh- und Radwege, Auswirkungen. Zu den Kanalschäden wären dringend, je nach Zuständigkeit, die Gräben von der Gemeinde bzw. vom LBV zu säubern. Die aktuelle Schätzung der Sanierung beläuft sich auf rund 250.000 €. Hierin sind allerdings keine Bodengutachten bzgl. der Schadstoffgruppen enthalten. Diese Kosten würden noch hinzukommen, lassen sich durch Vorschriften des Landes allerdings nicht umgehen. Eine Kostenschätzung hierzu ist nicht möglich.

Herr Carstensen, der selbst im Wasserausschuss des Amtes tätig ist, schlägt vor aus Kostengründen nicht zwingend vor der Deckensanierung des Inspektor-Weimar-Weges anzufangen, zumal fraglich ist, ob das erforderliche Ausschreibungs- und Sanierungsverfahren des Regenwasser- und Wasserkanales bis zum Baubeginn der Straßensanierung abgeschlossen werden kann. Der Wasserausschuss wird parallel zur Regenwasserkanalsanierung den Wasserkanal sanieren wollen um möglichst Synergien zu ziehen.

Da der Baubeginn der Straßensanierung vom LBV noch nicht bekanntgegeben wurde, soll versucht werden diesen auf nächstes Jahr zu verschieben, damit die neue Straßendecke nicht geöffnet werden muss. Zeitgleich sollen allerdings alle weiteren Schritte bis zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung erfolgen, sodass dieses zumindest bis Ende April vorliegt. Baubeginn könnte laut Hauck frühestens im Mai sein, soweit Firmen noch freie Kapazitäten haben. Ein späterer Baubeginn wird trotz neuer Straßendecke voraussichtlich nicht wesentlich teurer, da ohnehin der Straßenaufbau bis zur obersten Asphaltdecke von der Gemeinde gemacht werden müsste.

Nach einiger Beratung ergeht folgender Beschluss.

Im Anschluss an die Beschlussfassung wird Herr Hauck mit Dank für den Vortrag verabschiedet.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Achterwehr beschließt das Ing.Büro Hauck Angebote zum Bodengutachten einholen zu lassen.

Zudem wird das Ing.Büro Hauck bis zur Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) beauftragt.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt aufgrund der eingeholten Angebote den Zuschlag zum Bodengutachten zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür