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Auszug - Überarbeitung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Ottendorf vom 02.02.2002
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Wortprotokoll |
Die „begehbaren Seitenstreifen“ müssen nach Ansicht des Amtes beidseitig geräumt bzw. gestreut werden. Es kommt aus dem Ausschuss Zweifel auf, ob diese Auskunft des Amtes so korrekt ist. Nach ausführlicher Diskussion über den Begriff „begehbarer Seitenstreifen“ und - vergeblicher - Suche nach Beispielen in Ottendorf wird noch eingehend über Einsatz von Salz im Winterdienst diskutiert. Es wird angemerkt, dass der von der Fahrbahn zu räumende Schnee oft auf der Fahrbahn keinen Platz findet.
Der Status des Ottendorfer Weges (nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage von Ottendorf, wohl aber innerhalb der geschlossenen Ortslage von Kronshagen, wenn auch zur Gemeinde Ottendorf gehörig) wird diskutiert.
Beschlussempfehlungen zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung für die Gemeindevertretung:
(1) Eine Änderung von §3(4) ist zu vertagen, damit bei der nächsten Ausschusssitzung ein Gespräch mit der Winterdienstfirma über den Salzeinsatz auf Gehwegen erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis: 3 dafür, 0 dagegen, 2 Enthaltungen
(2) In §3(2) Satz 1 ist „mindestens einmal im Monat“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis: 5 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
(3) In §2(1) ist „- die begehbaren Seitenstreifen“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis: 4 dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltung
(4) In §2(2) ist „Ottendorfer Weg“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis: 5 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
(5) In §3(5) Satz 2 ist „des folgenden Tages“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis: 5 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen