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Bürgerinformationssystem

Auszug - Gründung eines Vereins zur Erhaltung des Kulturguts in den Gemeinden des Amtes  

Sitzung der Gemeindevertretung Ottendorf
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Ottendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ottendorf
Ort: Dorfstraße 45, 24107 Ottendorf
2019/126/0019 Gründung eines Vereins zur Erhaltung des Kulturguts in den Gemeinden des Amtes
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2019/126/0019 nebst Anlagen verwiesen.

 

Gemeindevertreter Herr Freund lehnt die Vorlage der Amtsleitung ab. Er bemängelt, dass in der Vorlage keine Angaben darüber gemacht werden, in welcher Art und Weise die Kulturgüter gesichtet und ausgewertet werden. Zudem sei es für ihn unverständlich, warum die Gemeinde ihr Kulturgut  einem privat organisiertem Verein übereignen solle. Das gemeindliche Kulturgut sollte im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Zudem bezweifelt er, dass im Amtsgebäude ausreichend Raumkapazitäten zur Verfügung stehen, um sämtliches Kulturgut aller amtangehörigen Gemeinden sachgerecht zu lagern. Anfragen an den Amtsdirektor seinerseits zu den aufgezeigten Punkten wurden nach seinem Empfinden  nur unzureichend beantwortet.

 

Die Bürgermeisterin merkt an, dass sie die Gründung eines Vereins grundsätzlich als hilfreich und nützlich ansieht. Zum Einen wird das Kulturgut geordnet und sachgerecht aufbewahrt, zum Anderen werden die derzeit ehrenamtlich tätigen Chronisten entlastet. Zudem hat die Gemeinde die Möglichkeit, die für sie wichtigen Kulturgüter zu behalten.

 

Nach einer kurzen Diskussion ergeht folgender

 


Beschluss:

a)      Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Ottendorf durch Unterzeichnung der im Entwurf anliegenden Satzung kooperatives Mitglied der Gemeinschaft zur Erhaltung des Kulturguts der Gemeinden im Amt Achterwehr wird. Über jedes

einzelnd von der Gemeinde an den Verein zu übergebendes Kulturgut hat die

Gemeindevertretung zu entscheiden.

            Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Vereinssatzung als Vertreterin des

            Gründungsmitglieds zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
0 Enthaltungen

 

 

b)      Als Vertreterin der Gemeinde Ottendorf mit Stimmrecht gemäß § 6 Abs. 2 Satz

      der Vereinssatzung wird Frau Ulrike Hausmann-Drenckhahn benannt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja Stimmen
0 Nein Stimmen
1 Enthaltung

 

Protokollnotiz der Amtsleitung:

Die Beantwortung der von der Gemeinde gestellten Fragen durch den Amtsdirektor sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokollnotiz Amtsleitung (131 KB)