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Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung - Antrag der SPD-Fraktion
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Berke verweist darauf, dass die bisherige Satzung seit 16 Jahren unverändert ist. In der
letzten Sitzung der Gemeindevertretung war entschieden worden, über eine mögliche Anpassung
zunächst im Finanzausschuss zu beraten. Er erörtert den Beschlussvorschlag sowie
den Aufbau der beigefügten Tabelle.
Herr Baasch trägt vor, die CDU Fraktion habe sich entsprechend beraten. Man sei zur Auffassung
gelangt, eine Anpassung vorzuschlagen, jedoch sollen fixe Beträge genannt werden.
Weiterhin soll hinsichtlich der Entschädigung für Fraktionssitzungen ein Zusatz eingefügt
werden, wonach die Anzahl der jährlichen, entschädigungsfähigen Sitzungen auf die jeweils
jährliche Anzahl der Gemeindevertretungssitzungen limitiert wird.
Hinsichtlich der Höhe des Sitzungsgeld wird eine durchgängige Anhebung von bisher 15 €
auf 20 € vorgeschlagen.
Eine Anpassung der genannten Beträge im § 5 wird nicht für erforderlich gehalten.
Es wird festgestellt, dass hierdurch ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf von rd. 3.000 € entstehen
wird.
Folgender Beschlussvorschlag wird formuliert
Beschluss: Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, die Entschädigungssatzung vom 28. Februar 2003 in der Fassung vom 16. September 2013 zu ändern.
Die in §§ 2,3,4 und 4a genannten Beträge in Höhe von 15,00 € werden durch den Betrag 20,00 € ersetzt.
In § 2 wird hinter Punkt „d. Fraktionen“ folgender Sitz eingefügt.
„Die Anzahl der entschädigungsfähigen Sitzungen je Fraktion und Jahr ist auf die Anzahl der Sitzungen der Gemeindevertretung im gleichen Jahr begrenzt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür