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Auszug - Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Achterwehr  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Achterwehr
TOP: Ö 11
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt ;die Plätze sind beim Ausschussvorsitzenden zu reservieren. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie eine kurzfristige Verschiebung der Sitzung möglich ist.
2020/001/0057 Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Achterwehr
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Auswirkungen des o.a. Gesetztes macht die Umsetzungen erforderlich.

Daher empfiehlt der FA der GV

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Achterwehr beschließt:

1.  Die Elternbeiträge werden mit Wirkung ab dem 01.08.2020 in Höhe der in § 31 Absatz 1 KiTaG festgesetzten Höchstbeträge erhoben.

2.. Mit Wirkung ab dem 01.08.2020 gelten als vereinbarte Betreuungszeiten eines Kindes die in der jeweils aktuellen Betriebserlaubnis festgelegten Öffnungszeiten der Gruppe, dem das jeweilige Kind zugewiesen ist; sofern vor dem 01.08.2020 eine abweichende Betreuung erfolgt, besteht diese abweichende Regelung bis zur nächsten Anpassung der individuellen Betreuungszeiten fort.

3. Im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes 2020 ist der Stellenplan für die Kindertageseinrichtung dahingehend anzupassen, dass ausreichend Stellen/Stellenanteile zur Erfüllung des nach dem neuen KiTaG Personalbedarfs gedeckt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der neuen Regelungen des KiTaG sowie der vorstehenden Beschlüsse zeitgerecht einen Entwurf zur Änderung des gemeindlichen Satzungsrechtsr die Kindertagesstätte zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig