Bürgerinformationssystem
Auszug - Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern
|
Wortprotokoll |
Der Vorsitzende trägt die Beschlussvorlage des Amtes zur „Satzung über das Anbringen on Straßennamen und Hausnummernschildern“ vor. Gemäß § 2 des KAG erlischt eine Abgabensatzung nach 20 Jahren, so dass seitens des Amtes empfohlen wird, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Beschluss:
Der Wege- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig