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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0109  

Betreff: Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung der AG "Amtsneubau" zum Raumbedarfsplan für Büroräume
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
19.10.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr abgelehnt   
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
13.10.2020 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass für die weiteren Planungen des Amtsneubaus hinsichtlich der Büroräume der von der AG Amtsneubau in seinen Arbeitssitzungen am 20.08.2020 und 23.09.2020 erarbeitete Raumbedarfsplan die weitere Grundlage bildet. In diesem Raumbedarfsplan sind bewusst Reserven nur in der Form berücksichtigt, als Azubi-Plätze in dauerhafte Arbeitsplätze umgewandelt bzw. der unter Sonderräumen vorgesehene Kombi-Raum „Beratungszimmer / Referenzen“ in zwei Einzelbüros umgewandelt werden kann. Über weitere Reserven sollte nach Vorliegen der weiteren Planungen mit dazugehörigen Kostenschätzungen beraten und beschlossen werden..

 

 

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Sachverhalt:

Auf Basis der für die Erstellung des bisherigen Vorentwurfs zugrunde gelegten Raumübersichten hat sich die AG kritisch mit den darin enthaltenen Büroplanungen befasst, grundsätzlich denkbare Änderungsmöglichkeiten ermittelt und diese im direkten Dialog mit den Abteilungsleitungen auf deren Umsetzbarkeit diskutiert. Im Ergebnis hat sich die AG dann im Rahmen ihrer Sitzungen am 20.08.2020 und 23.09.2020 auf den anliegenden Raumbedarfsplan für erforderliche Büroräume in einem neuen Amtsgebäude verständigt, welcher jedoch ausdrücklich lediglich die aktuelle Ist-Situation mit Blick auf das derzeitige Personal abbildet. Über etwaige zusätzlich einzuplanende Raumreserven wird mit Blick auf das Erfordernis von Kosteneinsparungen auf die Zuständigkeit von Finanz- und Bauausschuss bzw. Amtsausschuss verwiesen.

Dieser Raumbedarfsplan orientiert sich daneben grundsätzlich an den Flächenvorgaben der Landesregelungen; insofern wurde mit dem Ziel der Kostenreduzierung auf die bislang im Vorentwurf enthaltene Flexibilität hinsichtlich einer möglichen Umnutzung durch Aufteilung eines zunächst als Doppelbüro geplanten Raumes in zwei Einzelbüros verzichtet, die bislang dadurch erreicht wurde, dass ein Doppelbüro die doppelte Größe eines Einzelbüros haben würde.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst aus der planerischen bzw. baulichen Umsetzung dieser Empfehlung; die voraussichtlichen Kosten sind seitens der Architekten noch zu ermitteln.

 

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Anlage/n:

AG Raumbedarfsplanung Neubau Büroräume 23-09-2020 ohne Namen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AG Raumbedarfsplanung Neubau Büroräume 23-09-2020 ohne Namen (194 KB)