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Vorlage - 2020/000/0115
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Beschlussvorschlag:
Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass zur Vorbereitung der weiteren Planungsarbeiten des Architekten zur Erstellung eines neuen Vorentwurfs (unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen neuen Eckwerte) die Gemeinde Felde gebeten wird, im Rahmen der nächsten Sitzungen der maßgeblichen Gremien insbesondere zu folgenden Punkten Beschlüsse zu fassen:
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren eine Zweigeschossigkeit für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung vorgesehen wird.
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren zusätzlich zu den Vollgeschossen für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung ein Staffelgeschoss vorgesehen wird.
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitverfahren eine maximale Gebäudehöhe für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung in Höhe von (mindestens) … Metern über NN vorgesehen wird.
Sachverhalt:
Da bereits für die neuerliche Entwurfsplanung von wesentlicher Bedeutung ist, welche Größe das zu planende Gebäude hinsichtlich der Höhe, Geschossigkeit und Zulässigkeit eines möglichen Staffelgeschosses haben kann (daraus ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die erforderliche Grundfläche), bedarf es vor Aufnahme der entsprechende Planungen durch den Architekten einer entsprechenden richtungsweisenden Beschlussfassung in den maßgeblichen Gremien (Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sowie Gemeindevertretung) der Gemeinde Felde, da diese zu den o.g. Punkten im Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen treffen kann.
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Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Keine