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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0120  

Betreff: 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007 (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
21.12.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Achterwehr beschließt den anliegenden Entwurf einer 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007.

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Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr ist Träger der zentralen Abwasserbeseitigung in den amtsangehörigen Gemeinden Achterwehr, Bredenbek, Felde, Krummwisch, Quarnbek und Westensee.

 

Zur Deckung des Aufwandes für den laufenden Betrieb der Abwasserbeseitigung werden Gebühren nach den Regelungen der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007 (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung) erhoben; die letzte Änderung erfolgte im Rahmen der 4. Änderungssatzung vom 11.12.2018 mit Wirkung ab dem 01.01.2020.

Die Gebührenerhebung teilt sich auf in eine Grundgebühr in Abhängigkeit vom Nenndurchfluss des maßgeblichen Wasserzählers ab einem Betrag von derzeit 72,- Euro im Jahr (Standardanschluss für ein Einfamilienhaus) sowie eine Zusatzgebühr in Höhe von 3,80 Euro je m³ Schmutzwasser.

Im Rahmen der Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung wurde die Verwaltung gebeten, jährlich eine aktualisierte Kalkulation auf Basis der jeweiligen Ist-Werte des Vorjahres sowie der fortgeschriebenen Planwerte des laufenden Haushaltsjahres durchzuführen.

Ausgehend von diesen Rahmendaten ergibt sich u.a. aufgrund einer leicht gesunkenen Abwassermenge das Erfordernis einer neuerlichen Gebührenanhebung. Hintergrund hierfür sind die weiter angestiegenen Aufwendungen für das Entsorgungsentgelt an die Abwassergesellschaft, welche in höheren Betriebsaufwendungen insbesondere für Sanierung und Unterhaltung der Abwasseranlage begründet sind, sowie das in Abrechnung der Jahre 2018 und 2019 ermittelten Defizite in Höhe von rd. 411.000 Euro, welche nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen sind

 

Der anliegende Entwurf einer 5. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Abwasserbeseitigung sieht in Umsetzung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation vor, dass die laufende Zusatzgebühr von 3,80 Euro/m³ auf nunmehr 4,12 Euro/m³ (Plus von rd. 8%) angehoben wird.

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Gebührenanpassung zum 01.01.2021 ist zur Abrechnung der Abwassergebühren im Jahr 2022 mit einem Gebührenmehraufkommen in Höhe von rd. 100.000 Euro/Jahr zu rechnen.

 

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Anlage/n:

Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Abwasserabgabensatzung

Abwassergebührenkalkulation 2021 auf Basis Ist 2019 und Soll 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Änderungssatzung zur Abwasserabgabensatzung (137 KB)    
Anlage 2 2 Abwassergebührenkalkulation Gebührenzeitraum 2021 (143 KB)