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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/126/0066  

Betreff: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Ottendorf für das Jahr 2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ottendorf Entscheidung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Ottendorf für das Jahr 2021 (Hebesatzsatzung) in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Sachverhalt:

Nach den gesetzlichen Regelungen zur Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern erfolgt die Festsetzung der jeweiligen Steuern durch Anwendung der von der zuständigen Gemeinde jährlich festzulegenden Hebesätze auf die von der Finanzverwaltung ermittelten Berechnungsgrundlagen (Meßbeträge). Die Festlegung der Hebesätze erfolgt dabei regelmäßig im Rahmen der Haushaltssatzung; dies kann aber auch durch eine gesonderte Satzung geschehen.

 

Aufgrund der aktuellen Coronalage ist beabsichtigt, die Haushaltssatzung der Gemeinde Ottendorf für das Jahr 2021 erst zu Beginn des Jahres 2021 zu erlassen, um den erforderlichen Beratungsumfang in den Gemeinden in der derzeitigen Phase möglichst zu minimieren.

Ungeachtet dessen ist jedoch aufgrund der bereits bekannten finanziellen Rahmendaten davon auszugehen, dass sich die Finanzlage der Gemeinde Ottendorf im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verbessern wird. Insofern ist die Gemeinde gehalten, erforderliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu treffen, wozu neben der kritischen Betrachtung von Ausgabepositionen auch das Ausschöpfen der gesetzlichen Einnahmemöglichkeiten gehört

.

Die Gemeindevertretung Ottendorf hat für das Jahr 2020 bereits eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer auf jeweils 380 v.H. beschlossen; dieser Wert orientierte sich bereits an den Vorgaben nach der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Gewährung von Fehlbedarfszuwendungen.

Für die Grundsteuer B sieht diese Richtlinie aktuell jedoch einen Wert von 425 v.H. vor, so dass zur angemessenen Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Jahr 2021 auf 425 v.H. angehoben werden müsste. Um dabei den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern möglichst frühzeitig eine gewisse Planungssicherheit zu geben, wird angeregt, bereits im Vorwege zu den noch folgenden Haushaltsberatungen die Hebesätze für das Jahr 2021 per gesonderter Satzung festzusetzen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 380 v.H. auf 425 v.H. ergibt jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rd. 15.700 Euro.

 

 

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Anlage/n:

Entwurf einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Ottendorf für das Jahr 2021 (Hebesatzsatzung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hebesatz-Satzung 2021 Gemeinde Ottendorf (97 KB)