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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/104/0015  

Betreff: Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte, die Atemschutzgerätewarte und des Jugendwartes der FF Melsdorf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Melsdorf
12.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf
28.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gerätewarte und der Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Melsdorf nach Maßgabe der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie ab dem 01.01.2019 erhalten.

Der Atemschutzgerätewart erhält eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung, die sich an der prozentualen Erhöhung der Entschädigung der Gerätewarte orientiert.

Die Auszahlungen erfolgen jeweils am 01.04. und 01.10. eines Jahres zu gleichen Anteilen.

 

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Sachverhalt:

Im Rahmen der Neufassung der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertreter vom 28.03.2018 wurden die Aufwandsentschädigung für den Wehrführer und den stellv. Wehrführer rückwirkend zum 01.01.2018 auf den Höchstsatz, so wie es die Entschädigungssatzung der Gemeinde Melsdorf vorsieht, angehoben.

Vor diesem Hintergrund sollten auch die Entschädigungen der Gerätewarte, der Atemschutzgerätewarte und des Jugendwartes zum 01.01.2019 angepasst werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018.

Um eine dauerhafte Beschlusslage zu erzeugen, sollte die Gemeinde beschließen, dass auch die Gerätewarte, die Atemschutzgerätewarte und der Jugendwart die Höchstsätze, die in der genannten Richtlinie festgelegt sind, erhalten.

Bei den Gerätewarten richten sich diese Höchstsätze gem. Richtlinie u.a. nach der Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge.

 

 

Die Höhe des Entschädigungssatzes für Atemschutzgerätewarte wird durch den Träger der Feuerwehr, demnach durch die Gemeinde Melsdorf, festgelegt. Da die Erhöhung bei den Höchstsätzen der Gerätewarte ca. 28% beträgt, sollte die Erhöhung der Aufwandspauschale bei den Atemschutzgeräteträgern diesem Prozentsatz entsprechen.

Die Höhe der Auslagenpauschale für Jugendfeuerwehrwarte soll gem. Richtlinie den Betrag von 47,00 € nicht übersteigen.

Gegenüberstellung Aufwandsentschädigungen „alt/neu“:

a)      Gerätewarte (Anzahl 2):

Alt: 

136,00 €/Monat = 1.632,00 €/Jahr  (Fälligkeit 01.04.= 816,00 €; 01.10. = 816,00 €)

Neu:

174,00 €/Monat= 2.088,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 1.044,00 €; 01.10. = 1.044,00 €)

 

b)      Atemschutzgerätewarte (Anzahl 2):

Alt:

153,40 € / Jahr          (Fälligkeit 01.04. = 76,70 €; 01.10. = 76,70 €)

Neu:

196,20 / Jahr          (Fälligkeit 01.04. = 98,10 €; 01.10. = 98,10 €)

 

c)       Jugendwart (Anzahl 1):

Alt: 

43,00 €/Monat = 516,00 €/Jahr  (Fälligkeit 01.04.= 258,00 €; 01.10. = 258,00 €)

Neu:

47,00 €/Monat= 564,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 282,00 €; 01.10. = 282,00 €)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Gerätewarte: Mehrkosten in Höhe von 456,00 € / Jahr

Kosten für Atenschutzgerätewarte: Mehrkosten in Höhe von 42,80 € / Jahr

Kosten für Jugendwart: Mehrkosten in Höhe von 48,00 € / Jahr.

 

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Anlage/n:

Keine.